Innensenator Christoph Ahlhaus hat private Fahrten in Paris nicht privat abgerechnet. Er sagt: “Ich muss das auch nicht.“
Hamburg. Noch ist es keine ausgewachsene Dienstwagenaffäre à la Ulla Schmidt (SPD), die Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) nach einer verlängerten Dienstreise nach Paris in Bedrängnis bringt. Trotzdem will die SPD aufklären, warum er private Fahrten mit dem Dienstwagen nicht separat abgerechnet hat. „Im Moment geht es uns nicht darum, irgendwelche Vorwürfe zu erheben, sondern darum, konkret Fragen zu stellen und Aufklärung zu verlangen“, sagt SPD-Innenexperte Andreas Dressel. Denn, so Dressel weiter, die Dienstwagennutzung und die Kostenerstattung sei ganz klar geregelt. In den Hamburger Kraftfahrzeugbestimmungen für Dienstwagen steht, dass es eine Kostenerstattung für die Nutzung von Dienstwagen gegenüber der Stadt geben muss, wenn die Fahrten außerhalb eines Umkreises von 200 Kilometern um Hamburg gemacht werden. Einzige Ausnahme, die Fahrten sind durch die amtliche oder politische Stellung bedingt. „Das ist die Rechtslage wie sie nach Mitteilung des Senats gilt, die der Senat als gültige Richtlinie mitgeteilt hat“, sagte Dressel.
Der Hinweis des Innensenators, dass er private Fahrten pauschal versteuert sei „gut und richtig“. Dies betreffe aber „sein Verhältnis als Privatperson zum Fiskus und nicht zu seinem Arbeitgeber der Stadt“, betonte Dressel
Hätte Christoph Ahlhaus diese Reise als ein Bundesminister unternommen, hätte er sich korrekt verhalten. In der Bundesverordnung über den privaten Gebrauch von Dienstwagen heißt es: „Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre haben für Privatfahrten in personengebundenen Dienstkraftfahzeugen kein Entgeld zu entrichten. Die Besteuerung geldwerter Vorteile aus einer privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen bleibt unberührt.“
Anders als im Bund enthält die Hamburger Bestimmung aber keinen solchen Satz, warum der Senator nach Auffassung der SPD die privaten Fahrten in Paris auch separat hätte abrechnen müssen.
Und darum geht es: Im Oktober 2008 war Ahlhaus nach Paris gereist. Dort nahm Ahlhaus an einer Konferenz für die Verteidigungsausschüsse der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten teil. Laut Senatsantwort "erfolgte die Dienstreise vom 25. bis zum 28. Oktober 2008 mit Dienstwagen und Fahrer".
Tatsächlich, das belegt der Ablaufplan der Konferenz, der dem Abendblatt vorliegt, begann die Veranstaltung aber erst am Sonntagabend, 26. Oktober 2008, um 19.30 Uhr und endete bereits am Montagnachmittag, 27. Oktober 2008, um 16.30 Uhr. Die übrige Zeit verbrachte Ahlhaus privat mit seiner Frau in Paris. Das bestätigte der Senator auch im persönlichen Gespräch mit dem Abendblatt. "Ich bin mit meiner Frau am Sonnabend nach Paris geflogen. Dort hat mich mein Fahrer mit dem Dienstwagen und der Sicherheit abgeholt." Die Zeit außerhalb der Konferenz habe er in Paris verbracht. Er habe mit seiner Frau einige Museen besucht. Seine privaten Hotelübernachtungen sowie die Übernachtungen seiner Frau und ihre Flüge habe er privat bezahlt.
Dass der Dienstwagen samt Sicherheit in Paris waren, sei eine Entscheidung des Landeskriminalamts (LKA) gewesen. Je nach Gefährdungseinschätzung des LKA begleiten ihn die Sicherheitsbeamten auf solchen Reisen. Nicht entschieden hat das LKA aber darüber, ob der Senator die Reise privat ausgedehnt hat.
"Ich habe die privaten Fahrten in Paris nicht abgerechnet. Ich muss das auch nicht", sagte Ahlhaus dem Abendblatt. Er zahle eine pauschale Steuer in Höhe von rund 700 Euro pro Monat, mit der auch sämtliche privaten Fahrten mit dem Dienstwagen abgedeckt seien.
Das sehen die "Allgemeinen Kraftfahrzeugbestimmungen" für Dienstkraftfahrzeuge für Hamburger Senatoren anders. Darin heißt es wörtlich: "Für Fahrten nach Orten außerhalb von 200 Kilometern um Hamburg sind vom Fahrzeugbenutzer die Kosten für Treibstoff, Öl und sonstige Auslagen sowie gegebenenfalls Reisekosten- und Überstundenvergütungen des Fahrers zu erstatten, sofern diese Fahrten nicht durch die amtliche oder politische Stellung bedingt sind."
So hat es im Übrigen auch Bürgermeister Ole von Beust (CDU) im Frühjahr gemacht, als er sich nach seiner Dienstreise nach Wien im April im Dienstwagen privat nach Kärnten fahren ließ. Diese Fahrt sowie die Rückfahrt des Fahrers nach Wien - das belegt ebenfalls die Antwort auf die Kleine Anfrage - hat er privat abgerechnet. Der Bürgermeister selbst reiste demnach privat und ohne Dienstwagen nach Hamburg zurück.