Heimfeld. Bezirksversammlung fordert Reanimationsgerät in der Friedrich-Ebert-Halle. Harburger Halle wird aber auch von der Stadt genutzt.
Die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) lehnt es ab, einen Laien-Defibrillator für die Friedrich-Ebert-Halle in Heimfeld anzuschaffen. Dies hatte die Bezirksversammlung in einem fraktionsübergreifenden Antrag gefordert. Die Friedrich-Ebert-Halle wird zum Teil vom Friedrich-Ebert-Gymnasium als Aula und zum Teil von der Stadt Hamburg als Veranstaltungssaal genutzt.
Da mittlerweile an vielen öffentlichen Orten Defibrillatoren vorhanden sind, mit denen im Fall eines Herzstillstands schnell geholfen werden kann, hatte die Bezirksversammlung dies auch für Harburgs größte Veranstaltungshalle – Maximalkapazität 1.100 Zuschauer – gewünscht und diese Forderung an die Schulbehörde gerichtet.
Initiative „Hamburg schockt“ zur Installation in öffentlichen Gebäuden
Laien-Defibrillatoren, im Fachjargon „Automatische externe Defibrillatoren“ (AED) genannt, können von jedermann bedient werden. Sind die Klebeelektroden an der Brust des Patienten angebracht, bestimmt das Gerät selbstständig die Stärke des zur Wiederbelebung benötigten Stromstoßes und löst diesen je nach Bauart selbst oder auf Knopfdruck aus. Kliniken, die Feuerwehr und der Arbeiter-Samariterbund (ASB) unterstützen in der Initiative „Hamburg schockt“ deshalb die Installation von AEDs in öffentlichen Gebäuden.
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Die Hamburger Schulbehörde sieht sich allerdings nicht in der Verantwortung: „Da die Friedrich-Ebert-Halle nicht eindeutig der angegliederten Schule zugeordnet ist, ist die BSB nicht für die Anschaffung eines Defibrillators für die Friedrich-Ebert-Halle zuständig. Auch kann das Friedrich-Ebert-Gymnasium nicht verpflichtet werden, hierfür die Kosten für Anschaffung und Wartung zu übernehmen“, heißt es in der Stellungnahme der Behörde. „Ob eine Schule einen Defibrillator anschafft, entscheidet jede Schule selbst im Rahmen der eigenverantworteten Schule. Die damit verbundenen Kosten wären aus dem eigenen Schulbudget zu tragen. Im Übrigen ist das Vorhandensein von Defibrillatoren nicht gesetzlich vorgeschrieben.“
Schulbehörde verweist auf Gebäudemanagement der Finanzbehörde
Vielmehr müsse die der Finanzbehörde untergeordnete Gebäudemanagement Hamburg GmbH klären, wie die Anschaffung in einem öffentlich genutzten Konzertsaal wie der Friedrich-Ebert-Halle erfolgen kann, heißt es weiter in der Stellungnahme. Die Schulbehörde schlägt vor, eine Defibrillator zu leasen. „Hierbei entfielen die Anschaffungskosten und die Verantwortung für die vorgeschriebene regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung. Die jährlichen Kosten könnten aus den Einnahmen der Hallenvermietung gedeckt werden.“
Ein Laien-Defibrillator kostet bis zu 3000 Euro. Die über zwei Millionen Euro teure Sanierung seines Schulhofs lässt sich das Heimfelder Friedrich-Ebert-Gymnasium unter anderem aus Mitteln der Umweltbehörde und dem Stadtteilförderprogramm für das benachbarte Eißendorf finanzieren. Zuständigkeitsbedenken hat die Schulbehörde diesbezüglich nicht.