Harburg. Immobilien-Landesbetrieb reagiert auf Ablehnung der Bezirkspolitiker mit einer Spitzfindigkeit – und sorgt damit für weiteren Ärger.
Geht es nach dem Landesbetrieb Immobilien und Grundstücke (LIG), welcher der Finanzbehörde zugeordnet ist, soll es in Hamburg auch weiterhin grundsätzlich möglich sein, große Gebäudekomplexe, die nur aus Kleinstwohnungen bestehen, zu errichten. In den Bezirken stößt das nicht überall auf Verständnis. Zumindest die Harburger Bezirksversammlung ist verschnupft über diese Aussage.
Im November beschloss die Harburger Bezirksversammlung, Bauprojekte, deren Inhalt lediglich so genannte „Mikrowohnungen“ mit Größen unter 30, oft sogar unter 20 Quadratmetern sind, nicht mehr zu genehmigen. LIG sollte mit diesem Beschluss angehalten werden, für solche Projekte keine Grundstücke im Bezirk mehr zu veräußern. Hintergrund waren die Harburger Erfahrungen mit zwei Projekten, die als Studentenwohnungen angekündigt wurden, letztlich aber als überteuerte Kurzzeitvermietungen verwirklicht, beziehungsweise sehr schnell in solche verwandelt wurden.
LIG will Mikrowohnungen auch für Studenten
Außerdem befürchteten die Bezirkspolitiker, dass durch einen großen Anteil an Mikrowohnungen eine Mieterschaft in die attraktiven Wohnlagen gezogen wird, die sich hier nicht lange bindet und sich deshalb auch weder mit dem Wohnumfeld identifiziert, noch sich hier einbringt und engagiert. So würde mit diesen Bewohnern eine Belebung der kränkelnden Harburger Innenstadtbereiche unwahrscheinlich.
In einer Stellungnahme an die Bezirksversammlung lehnt der LIG es ab, Mikrowohnungen grundsätzlich abzulehnen. In der Vergangenheit habe der LIG noch nie Flächen für allgemeinen Wohnungsbau herausgegeben, die vollständig mit Mikroapartments bebaut werden sollten; eben damit eine durchmischte Bewohnerstruktur entsteht. Allerdings gebe es eben auch Grundstücksbedarfe für Studierenden- und Auszubildenden-Wohnprojekte, die durchaus als Mikrowohnungen verwirklicht werden könnten.
„Die Bezirksverwaltung würde mit dem Beschluss, den Bau von Mikrowohnungen nicht mehr zu genehmigen, Studierende und Auszubildende massiv benachteiligen und vom Wohnungsmarkt ausschließen“, heißt es in dem Schreiben. „Die Zahl der Studierenden und Auszubildenden nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu, die Unterbringungsquote stieg aber nicht in entsprechendem Maße.“
Chef des Stadtentwicklungsausschusses verärgert
Der Beschluss der Bezirksversammlung würde Beschlüssen der Bürgerschaft und Vereinbarungen im Koalitionsvertrag widersprechen, nach denen mittelfristig in Hamburg 4500 weitere Wohnheimplätze geschaffen werden sollen. Sollte der Bezirk eine Bindung von Wohnungsbauprojekten für bestimmte Zwecke wünschen, könnte er dieses vertraglich mit den Bauherren vereinbaren, heißt es weiter in dem Schreiben. Das ist eine Spitzfindigkeit dem Harburger Bezirksamt gegenüber, welches zumindest bei einem der teuer vermieteten Mikroapartmentkomplexe versäumt hatte, so einen Vertrag zu schließen.
Den Vorsitzenden des Harburger Stadtentwicklungsausschusses, Frank Richter (SPD) ärgert das Schreiben. „Es ging uns nie darum, Studentenwohnheime zu verhindern“, sagt er. „Und wir wollen auch keine Einzimmerwohnungen verbieten! Es geht darum, einen gesunden Mix zu behalten und bezahlbaren Wohnraum – auch für Studierende und Azubis – in Harburg zu schaffen.“
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Auf der Agenda des nächsten Harburger Stadtentwicklungsausschusses am 4. Januar steht das Thema deshalb erneut: „Mikrowohnungen - Möglichkeiten des Bezirksamtes auf Wohnungsbau Einfluss zu nehmen“, heißt der Tagesordnungspunkt.