Harburg. 900 Euro für ein Studentenapartment? Kommunalpolitiker sind empört. Mikro-Apartment-Vermieter soll sich im Bezirksamt erklären.

900 Euro für ein Studentenapartment? Harburgs Kommunalpolitiker sind empört: So haben sie es sich nicht gedacht, als sie 2017 ihre Zustimmung gaben, dass die Lindhorst-Gruppe die markanten und denkmalgeschützten Verwaltungsbauten an der Knoopstraße kauft und dort so genannte Mikroapartments – Kleinstwohnungen – einrichtet.

„Ich habe noch einmal nachgelesen“, sagt Jörn Lohmann, Bezirks-Fraktionsvorsitzender der Linken. „Nicht nur war explizit von Studentenwohnungen die Rede, sondern es wurde seitens der Investoren auch zugesagt, dass die Miete pro Wohnung 300 Euro nicht übersteigen soll!“

Die Baugenehmigung des Bezirksamts erlaubt jedoch den Bau von Wohnungen – ohne Zweckbindung. Statt explizit an Studenten vermietet die „HUB-Apartment GmbH“, die die Apartments verwaltet, die möblierten Einheiten relativ ungeniert gezielt an Touristen und Geschäftsreisende.

Studenten sind nicht unerwünscht

Studenten sind nicht unerwünscht, solange sie mindestens 30 Euro pro Nacht für die schlichteste Studiokategorie – also 900 Euro im Monat – bezahlen. Immerhin ist eine Kaffeemaschine in der Miete inbegriffen.

Das liegt weit über dem, was Jürgen Allemeyer, Geschäftsführer des Hamburger Studierendenwerks, im Bezug auf studentische Wohnkosten für angemessen hält: „Nach der BAföG-Novelle sind 325 Euro für Mietausgaben vorgesehen, aber auch Mieten bis 400 Euro brutto warm und möbliert, einschließlich aller Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom und Internet scheinen für Hamburg noch vertretbar“, sagt er.

„Die Mikro-Apartments privater Investoren allerdings halten wir mit einem Mietniveau oft ab ca. 500 Euro für zu teuer. Häufig leben dort in Wirklichkeit auch eher andere Mieter, als Studierende.“

„Dort nur studentisches Wohnen!“

Dass dies offensichtlich auch an der Knoopstraße der Fall ist, ärgert Ralf-Dieter Fischer, den Fraktionschef der CDU in der Bezirksversammlung: „Wir haben in den Gesprächen mit dem Investor im Stadtplanungsausschuss explizit gesagt, dass dort nur studentisches Wohnen in Frage kommt“, sagt er.

„Als uns dies zugesagt wurde, haben wir zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Verhandlungen zu Ende zu führen. Es ist jetzt am Bezirksamt, die Beschlüsse der Bezirksversammlung durchzusetzen!“

„Wir stehen Strafen gegen den Vermieter nicht im Weg“, sagt auch Viktoria Ehlers als Vorsitzende der FDP-Fraktion in der Bezirksversammlung. „So etwas darf keine Schule machen!“

Politik hinters Licht geführt?

Ähnlich äußert sich Britta Herrmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Bezirksversammlung: „Wenn hier ein Investor den Eindruck hat, er könne die Politik hinters Licht führen, müssen wir deutlich machen, dass das nicht geht“, sagt sie. „Sonst werden es immer mehr Geschäftsleute versuchen!“

Es ist allerdings gut möglich, dass es im Fall der Knoopstraße zumindest teilweise gelungen ist, die Politik auszutricksen: Laut Baudezernent Jörg Heinrich Penner wurde dem Investor der Bau von Wohnungen genehmigt – ohne die Beschränkung auf studentische Nutzung. „Baurechtlich gibt es die Kategorie Studentenwohnungen auch gar nicht“, sagt Penner.

Handhabe für Sanktionen

Auch dem Protokoll des Stadtplanungsausschusses ist zu entnehmen, dass die Investoren zunächst sehr wohl von einer gemischten Nutzung sprachen, allerdings mit einem Schwerpunkt auf studentischem Wohnen „weit unterhalb der üblichen Mieten“, eben für die erwähnten 300 Euro pro Monat.

Penner sieht trotzdem eine Handhabe für Sanktionen: „Die tageweise Berechnung der Mieten hat gewerblichen Charakter, und das wäre Zweckentfremdung von Wohnraum“, sagt er. Der Vermieter sei deswegen bereits angeschrieben worden und müsse sich erklären.