Harburg. Vor zehn Jahren trat das Nichtrauchergesetz in Kraft und sorgte für reichlich Zündstoff. Heute ist es gesellschaftlich voll akzeptiert.
Der Sturm der Empörung war groß, als die Raucher vor zehn Jahren in Schranken verwiesen und der Schutz der Nichtraucher per Gesetz festgeschrieben wurde. Bis dahin war nach Herzenslust gequalmt worden, fast überall: egal, ob im Zug, im Restaurant oder im Bahnhof. Bayern war seinerzeit vorgeprescht und hatte bereits im März 2007 ein Nichtraucherschutzgesetzt beschlossen.
Seit zehn Jahren heißt es nun auch für Raucher in Harburg und im Landkreis den Regelungen des Gesetzes entsprechend fast überall: wir müssen draußen bleiben. Die Aufregung von damals, die hat sich gelegt. „Die Raucher gehen längst ohne Murren vor die Tür“, sagt Ulrike von Albedyll, Landesgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Hamburg. Ihr Kollege vom Dehoga-Kreisverband des Landkreises Harburg, Hans-Peter Ebeling, selbst Raucher und Gastronom, sieht es genauso: „Wir haben uns alle arrangiert.“
Mitte 2007 beschloss die Bundesregierung ein neues Nichtraucherschutzgesetz und hielt die Bundesländer an, Regeln für das Rauchen in Kneipen aufzustellen. Daraufhin qualmte es gewaltig. Vor allem das Aus der Eckkneipen wurde befürchtet. Von hohen Einbrüchen in der Gastronomie war die Rede. Gastwirte sahen sich gezwungen, in Raucherräume zu investieren.
Selbst Mehrheit der Raucher begrüßt Verbot
Die Wogen haben sich längst geglättet. Nach einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung von 2014 bewerten 81 Prozent der Bevölkerung das Nichtraucherschutzgesetz als positiv. Das gilt sogar für 57 Prozent der Raucher. Auch Dehoga-Vorsitzender Hans-Peter Ebeling, der in Kakenstorf den Landgasthof Zum Estetal betreibt und selbst leidenschaftlicher Raucher ist, sagt: „Dass in Restaurants nicht mehr geraut werden darf, ist natürlich schön.“ Er hadere lediglich mit dem Umstand, dass in Deutschland immer alles gleich gesetzlich geregelt werden müsse: „Wo bleibt da die Eigenverantwortung des Bürgers? Im Übrigen hatten wir lange schon freiwillig einen Raucherraum geschaffen.“
Erklärungsbedarf bestehe heute allenfalls noch bei geschlossenen Gesellschaften wie beispielsweise Hochzeiten: „Da glauben manche, weil es sich um eine private Feier handelt, dürfte auch drinnen geraucht werden.“ Das ist natürlich nicht der Fall: „Es geht auch um den Schutz der Mitarbeiter“, sagt Ebeling. Auch seine Kollegin Anke Meyer-Rüter, Besitzerin von Rüter’s Hotel & Restaurant in Salzhausen, weiß: „Nörgler gibt es immer.“ Aber auch sie ist grundsätzlich froh über das Verbot.
Anfangs Umsatzeinbußen von mehr als 20 Prozent
Am Anfang habe es sehr wohl Umsatzeinbußen gegeben und die Gäste hätten sich schwergetan mit dem Rauchverbot, sagt Heike Harms vom Gasthaus Harms: „Mittlerweile gibt es aber kaum mehr Beschwerden.“
Der Harburger Gastronom Heiko Hornbacher (Goldener Engel im Binnenhafen, Central, Wilstorfer Straße, und Bootshaus Außenmühle) sieht in dem Rauchverbot nicht weniger als eine „wahnsinnige Verbesserung“. Es sei gesellschaftlich absolut akzeptiert: „Heutzutage stört es einen ja fast schon, wenn im Freien geraucht wird“, sagt Hornbacher, der über zehn Jahre den Beachclub am Veritaskai im Binnenhafen zu einer Institution gemacht hatte, bis dieser 2015 für ein Hotelprojekt weichen musste.
Die Einführung des Rauchverbots zog am Anfang große Umsatzeinbußen nach sich. Hornbacher und seine Kollegen sprechen von mindestens 20 Prozent. Die „riesengroße Akzeptanz“ des Rauchverbots spiegelt nach Ansicht des Harburger Gastronoms eine spürbare gesellschaftliche Veränderung: „Es hat sich alles angepasst.“ Er erinnert sich noch, wie es vor Einführung des Gesetzes war: „Nebelmaschinen brauchten wir damals nicht, so dicht war der Qualm.“ Verstöße gegen das Rauchverbot gibt es seiner Ansicht nach nicht: „Es raucht keiner heimlich. Der Anstand hat sich durchgesetzt.“
Das belegen auch die Zahlen des Bezirksamtes Harburg. Frank Glauser, Leiter des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, sagte gestern, es gebe kaum Beschwerden beziehungsweise Verstöße gegen das Gesetz (offiziell: Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit).
Im Jahr 2016 ist nur in drei Fällen ein Bußgeld erhoben worden. Im vergangenen Jahr hat es keine einzige Beschwerde wegen eines Verstoßes gegeben. Entsprechend eindeutig das Fazit Glausers: „Das Verbot hat sich bewährt.“
Passivraucherschutz gilt seit Januar 2008
Seit zehn Jahren gilt in Hamburg: Alle Gaststätten sind rauchfrei. Es dürfen jedoch Raucherräume eingerichtet werden. Allerdings gelten hohe Auflagen, und sie sind nur in Gaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern zugelassen.
In Eckkneipen – kleinen Gaststätten mit nur einem Raum (kleiner als 75 Quadratmeter) – kann geraucht werden, wenn keine zubereiteten Speisen angeboten werden und Personen unter 18 Jahren der Zutritt verboten ist. Diese Rauchergaststätten müssen allerdings im Eingangsbereich deutlicht als solche gekennzeichnet sein. Die Verbraucherschutzämter der Bezirke kontrollieren die Einhaltung und ahnden Verstöße. Es droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro.