Landkreis Harburg. Die Landesregierung in Hannover hat der Neuordnung des Verteilungsschlüssels für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zugestrimmt.

Die Niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag einer Verwaltungsvereinbarung zugestimmt, die das Sozialministerium in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat.

Die Vereinbarung regelt die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf die Kommunen und deren Jugendämter. Notwendig wurde die Vereinbarung durch das am 15. Oktober 2015 verabschiedete Bundesgesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kin¬der und Jugendlicher. Es tritt am 1. November in Kraft.

Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für eine bundesweite Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen nach den Quoten des sogenannten Königsteiner Schlüssels.

Der neue Ablauf in Niedersachsen sieht wie folgt aus: Das Bundesverwaltungsamt weist Niedersachsen unbe-gleitete ausländische Kinder oder Jugendliche zur Aufnahme zu. Das Landesjugendamt muss dann die Kinder oder Jugendlichen innerhalb von zwei Werktagen einem Jugendamt in Nie-dersachsen zuweisen. Die Verteilung erfolgt auf alle Jugendämter in Niedersachsen. Berechnungsgrundlage für die Verteilquote ist die jeweilige Einwohnerzahl der Kommunen.

2013 kamen 260 Personen. Nun rechnet Niedersachsen mit 3000 Jugendlichen

Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Niedersachsen kommen, zählten zu den Schutzbedürftigsten unter den Flüchtenden, erläuterte Sozialministerin Cornelia Rundt. Viele von ihnen seien traumatisiert. Im Vordergrund stehe bei der Verteilung das Kindeswohl. Das zur Inobhutnahme bestimmte Jugendamt müsse in jedem jeweiligen Einzelfall die Hilfe bieten, die gebraucht werde.

Bislang wurden unbegleitete Kinder oder Jugendliche von dem Jugendamt betreut, in dessen Einzugsbereich sie angetroffen wurden. Das führte zu sehr unterschiedlichen Belastungen der niedersächsischen Jugendämter. Im vergangenen Jahr wurden in Niedersachsen insgesamt knapp 600 Minderjährige von den Jugendämtern betreut, in 2013 waren es knapp 260. Im kommenden Jahr rechnet Niedersachsen mit rund 3000 zu betreuenden Fällen.

Die Kosten für die physische und psychische Betreuung übernimmt das Land Niedersachsen. Für das kommende Jahr wird der Ansatz von rund 44 Millionen auf rund 92 Millionen Euro erhöht.

Das Bundesland Niedersachsen nimmt laut dem „Königsteiner Schlüssel“ im laufenden Jahr 9,35 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen auf, die in Deutschland angetroffen werden. Für Hamburg sieht der Verteilungsschlüssel 2,52 Prozent vor.