Seit das Bauprojekt im März 2012 erstmals vorgestellt wurde, zweifelten Bezirkspolitiker an manchen Aussagen der Entwickler. Nun wurden Ergebnisse eines Fassaden-Wettbewerbs vorgestellt
Harburg Gebäude aus rotem Backstein sind in Hamburg nicht gerade selten, auch im Gebiet des Harburger Binnenhafens dominiert derartiges Gemäuer beispielsweise am Schellerdamm, am Veritaskai und an der Nartenstraße. Mit dem geplanten Bauprojekt „Neuländer Quarree“ sollen sich nach Investorenplänen bis 2018 an der Hannoverschen Straße, Neuländer Straße und Östlicher Bahnhofskanal drei weitere große Gebäude mit roter Fassade ins Stadtbild einfügen.
Das Hamburger Architektenbüro LH Architekten hat in einem Realisierungswettbewerb zur Fassadengestaltung die Preisjury – bestehend aus Bauherr Thorsten Wiehe, Oberbaudirektor Jörn Walter, Baudezernent Jörg Penner, Ralf-Dieter Fischer (CDU) und Frank Richter (SPD) – zu einem einstimmigen Ergebnis kommen lassen. Das Ergebnis des Fassadenwettbewerbs ist vom Bauherrenbeim Stadtplanungsausschuss vorgestellt worden. Nicht alle Ausschussmitglieder zeigten sich angetan. „Ich finde das Ergebnis des Fassadenwettbewerbs nicht berauschend“, sagte Kay Wolkau (Neue Liberale). Aber Ausschussvorsitzender Frank Richter machte deutlich, dass der Beschluss unverrückbar sei.
Ob das aus insgesamt fünf Bauteilen bestehende Neuländer Quarree, dessen Baukostenhöhe auf mehr als 200 Millionen Euro geschätzt worden ist, überhaupt gebaut werden kann, ist derzeit fraglich, weil - wie im Stadtplanungsausschuss zu hören war - der Bauherr Thorsten Wiehe mit seinen Bauanträgen bislang nicht die von den Koalitionspartnern der Bezirkspolitik, SPD und CDU, geforderte Reihenfolge einhält: Erst Gewerbebau, dann Wohnungsbau. Derzeit liegen lediglich Bauanträge für den Abschnitt I (13-geschossiges Wohn-Hochhaus am Östlichen Bahnhofskanal) und den Abschnitt II (geförderter Wohnungsbau an der Neuländer Straße) vor. Und Baudezernent Jörg Heinrich Penner verlangte dafür vom Bauherrn auch noch Unterlagen nachzureichen. Eine Vorweg-Genehmigung der Bauanträge könnte dann nur noch in der Dezember-Sitzung des Hauptausschusses erteilt werden.
Klappt es dieses Jahr mit der Vorweg-Genehmigung nicht mehr, ist zum 31. Dezember mit dem sogenannten „Schienenbonus“ Schluss und bei der Genehmigung von Bauanträgen würden ab 1. Januar 2015 neue, verschärfte Lärmgrenzwerte gelten, die größere Veränderungen an der jetzt vorliegenden Wohnungsbau-Planung notwendig machen würden. Beim Blick in den Koalitionsvertrag von SPD und CDU ist allerdings schon jetzt erkennbar, dass es kaum Aussicht auf eine Vorweg-Genehmigung der Bauanträge geben wird. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Eine Realisierung des geplanten Wohnungsbaus auf dieser Fläche wird es ohne den mindestens gleichzeitigen Bau der gewerblichen Mantelbebauung zur Hannoverschen Straße und der dahinter liegenden Bahnlinie sowie in südlicher Richtung zur Firma Brenntag nicht geben. Wegen der erheblichen Lärmbelastung werden die Koalitionspartner einem isolierten oder vorgezogenen Wohnungsbau auf dieser Fläche nicht zustimmen.“ Von diesem Beschluss wird laut Jürgen Heimath (SPD) und Ralf-Dieter Fischer (CDU) nicht abgewichen. Fischer: „Wir werden uns bei unseren Beschlüssen wie bisher an Fakten halten und nicht an Versprechungen.“
Ansage von Bauinvestor Thorsten Wiehe, Alleininhaber der Hamburger Goldwert GmbH & Co. KG, Vermögensverwaltung und Beteiligungen (GVB) ist, dass seine GVB den gesamten Hochbau des Neuländer Quarree finanziell abwickeln wird. Kauf und Erschließung des Grundstücks erfolge durch die P&S Gruppe, an der er zusammen mit Investor Günter Schönfeldt zu je 50 Prozent beteiligt ist. Wiehe erklärt, dass bereits Aufträge für weitere Planungen für die Bauteile III (Hotel) und IV (Gewerbe/Technologiepark) erteilt worden seien. Für den Bauteil V (Technologiepark-Riegel vor Firma Brenntag) sei ein Planungsauftrag erteilt worden. Für den Gewerbeteil werde noch ein Betreiber gesucht. Laut Wiehe sind alle Vereinbarungen mit den Behörden in einem städtebaulichen Vertrag verankert. Darin stehe nicht „Gewerbebau vor Wohnungsbau". Wiehe: „Es heißt, die Wohnnutzung wird erst genehmigt, wenn der Gewerbe-Rohbau steht.“ Seinen Worten nach liegen jetzt alle behördlich verlangten Nachweise vor. Mit der Verwaltung und den Politikern seien noch diesen Monat Gespräche geplant. Wiehe: „Wir können alle Fragen klären.“