Wegen Lärmschutzauflagen wird geplanter Wohnungsbau im Projekt Neuländer Quarree neu platziert. Aber an der neuen Stelle könnte es nun laut werden durch ebenfalls gewünschte Beachclub- und Freizeitnutzung.
Jochen Gipp
Harburg. Jetzt kommt Bewegung in die Entwicklung der beiden großen Bauprojekte „Neuländer Quarree“ und „Harburger Brücken“, die das Gebiet des Harburger Binnenhafens in Zukunft städtebaulich maßgeblich prägen werden. Bei den Harburger Brücken gibt es Grundstücksverkäufe an eine Investorengruppe für Wohnungs- und Gewerbebau im Bereich der Straße Veritaskai. Und beim Projekt „Neuländer Quarree“ ist die Planung mit der Anordnung und Nutzung von Gebäuden noch einmal überarbeitet worden.
Dabei zeigt sich inzwischen allerdings auch: Es wird eng für das geplante Miteinander von Wohnen, Gewerbe und der von Politik und Verwaltung im Gebiet ebenfalls gewünschten Freizeitnutzung. Der bei Harburgern beliebte Beachclub von Gastronom Heiko Hornbacher soll in Zukunft am Treidelweg, nur wenig entfernt von künftiger Wohnbebauung, einen dauerhaften Standort erhalten.
Vorübergehend wird Hornbacher voraussichtlich ab kommendem Jahr mit seinem Beachclub aber noch vom jetzigen Standort Veritaskai zum Kanalplatz umziehen müssen. Die Einzelheiten will die Bezirksverwaltung mit Hornbacher noch in einem Gespräch am „runden Tisch“ abstimmen.
Für das Projekt Neuländer Quarree, das auf dem früheren Hafen- und Eisenbahngelände an den Östlichen Bahnhofskanal, die Neuländer Straße und die Hannoversche Straße grenzt, ist die Nutzung und Gestaltung von Gebäuden noch einmal überarbeitet worden. Erst Mitte Januar war die öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplans „Harburg 62“ beendet worden. Der B-Plan soll künftig das Wohnen in dem Gebiet gestatten.
Gleichzeitig sind für Wohnen aber auch gesetzlich festgelegte Grenzwerte für den Lärmschutz einzuhalten. Das bereitet Schwierigkeiten, weil parallel zur Hannoverschen Straße eine vielbefahrene Schienenstrecke der Bahn verläuft. Unter anderem wegen des Lärmschutzes entschlossen sich der Investor P&S Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft/Goldwert Gruppe und die WGK Planungsgesellschaft die Gebäudenutzung neu zu ordnen.
Harburgs Baudezernent Jörg Heinrich Penner stellte in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vor, dass der ursprünglich am Östlichen Bahnhofskanal vorgesehene 120 Zimmer zählende Hotelbau nun an die Ecke Neuländer Straße/Hannoversche Straße verlegt wird und dafür ein Hochhaus mit Eigentumswohnungen an den Kanal kommen soll.
Penner: „Für die Gestaltung des Hochhauses wünschen wir einen Architektenwettbewerb.“ Entlang der Neuländer Straße, zwischen Hochhaus und Hotel, ist Mietwohnungsbau vorgesehen. Im Erdgeschoss ist Platz für eine Kita und Läden. Zwischen Wohnbebauung und dem Chemieunternehmen Brenntag, Hannoversche Straße 40, rundet ein Technologiepark das Projekt Neuländer Quarree ab.
Auf der anderen Seite des Östlichen Bahnhofskanals, an der Straße Veritaskai und der Theodor-York-Straße, hat die Projektgesellschaft Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG aus ihrem Entwicklungsgebiet „Harburger Brücken“ zwei insgesamt 6575 Quadratmeter große, nebeneinander liegende Grundstücke an die „Projektgesellschaft Brückenquartier Harburg mbH“ verkauft.
Gesellschafter sind die Lorenz Consulting und die Franzen Group. Beide haben unter anderem das Quartiers-Parkhaus am Veritaskai bereits zusammen gebaut. Auf den neuen Grundstücken, die direkt an der Straße Veritaskai liegen und an die Gebäude Gesundheitsinsel und Parkhaus angrenzen, sollen Gebäude mit Büros, Einzelhandelsgeschäften und Wohnungen entstehen.
Ralf-Dieter Fischer (CDU) sieht die Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Fischer: „Der Beachclub ist eine Bereichung für Harburg, und wir wollen dem Beachclub auch einen dauerhaften Standort im Binnenhafen sichern.
Ich sehe Konflikte durch Wohnen in der Nachbarschaft, deshalb werden wir dem Wohnen so kaum zustimmen können.“ Muammer Kazanci (SPD), Vorsitzender des Stadtplanungsausschusses sieht die Entwicklung gelassen. „Bei einem üblichen Beachclub Betrieb habe ich keine Sorge um einen Nutzungskonflikt von Wohnen und Freizeit.“