Während in Berlin anlässlich der Grünen Woche Tausende Bürger für eine nachhaltige, artgerechte Landwirtschaft demonstrierten, zogen auch mehr als 100 Buchholzer durch die Innenstadt.
Buchholz. „Tierfabriken – nein danke“ und „Hier wird Naturschutz mit Füßen getreten“. Ganz plakativ machten am Sonnabend die Teilnehmer einer Demonstration in Buchholz deutlich, warum sie den geplanten Bau eines Schweinemaststalls für 1000 Tiere im Meilsener Landschaftsschutzgebiet ablehnen.
Während in Berlin anlässlich der Grünen Woche tausende Bürger für eine nachhaltige, artgerechte Landwirtschaft demonstrierten, zogen auch in Buchholz mehr als 100 Bürger durch die Innenstadt.
Ihr Protest richtet sich gegen das Vorhaben eines Buchholzer Landwirtes, der seinen Betrieb um einen Stall im Außenbereich erweitern will. Das Gebäude würde mitten im Landschaftsschutzgebiet liegen und die bis dahin freie Sicht auf Felder und Wald in hügeligem Gelände empfindlich beeinträchtigen, so die Gegner des Vorhabens.
Auf der anderen Seite fürchten sie, dass von dem Stall Belastungen wie Geruch und antibiotikaresistente Keime ausgehen könnten. An diesem Donnerstag werden die Mitglieder des Buchholzer Verwaltungsausschusses beraten, ob sie für das Bauvorhaben ihr Einvernehmen verweigern. SPD, Grüne und auch FDP hatten sich kritisch zu dem Vorhaben geäußert. Die eigentliche Genehmigung erteilt der Landkreis Harburg.
Wie Bernd Wenzel von den Naturfreunden Nordheide während der Kundgebung mitteilte, versuche seine Organisation derzeit das niedersächsische Umweltministerium dazu zu bewegen, auf den Landkreis einzuwirken. Denn der Landkreis argumentiere mit der erteilten Genehmigung für ein Fischereibetriebsgebäude am Steinhuder Meer.
Diese sei gerichtlich bestätigt worden, weil das Gebiet „touristisch geprägt“ sei und die Landschaft daher nicht verschandeln könne. Die Naturfreunde halten allein vier Gerichtsurteile dagegen. Ein in Buchholz angeführtes Argument ist auch darunter: Der Landwirt plant, den neuen Stall mit Hecken zu umgeben.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen urteilte jedoch – allerdings bereits 1962 (Aktenzeichen 7A 277/61): „Die verunstaltende Anlage (Stallgebäude) lässt sich weder durch eine Wallhecke noch eine Umpflanzung der Anlage mit Bäumen verhindern.“
Organisatorin Dagmar Schaller-Wolf sieht die Demonstration als erfolgreich an: „Es waren nur friedliebende Menschen mit vielen Kindern dabei – und auch Vertreter aus der Buchholzer Politik.“ Sie hofft, dass es so bald keinen neuen Grund zu demonstrieren geben wird.