Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt davor, sich nach einem Jobverlust zu spät bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Deshalb...

Stade. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt davor, sich nach einem Jobverlust zu spät bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Deshalb hätten im vergangenen Jahr 906 Menschen ohne Job weniger Arbeitslosengeld bekommen. "200 bis 300 Euro können da schon mal verloren gehen", sagt Annette Düring, Vorsitzende der DGB-Region Elbe-Weser.

Was viele nicht wissen, ist, dass Arbeitslose sich auch dann schon bei der Arbeitsagentur melden müssen, wenn die Arbeitslosigkeit noch gar nicht eingetreten ist, sie aber schon die Kündigung in der Hand haben. Bereits drei Monate bevor die Erwerbslosigkeit eintritt, muss das geschehen. Das gilt im Falle einer Kündigung, aber auch, wenn das Arbeitsverhältnis befristet war und deshalb endet.

Mit dieser Regelung will die Arbeitsagentur dafür sorgen, dass frühzeitig mit der Vermittlung begonnen werden kann.