Hamburg. Anwohner an belasteten Straßen sollen Tempo 30 einfordern. Grüne in Hamburg-Nord informieren.
Die Habichtstraße in Barmbek-Nord gilt als die höchstbelastete Straße der Stadt. An der Luftmessstation, die hier installiert ist, werden die im Jahr 2010 von der EU festgesetzten Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO²) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Atemluft (40 µg/m³) regelmäßig weit überschritten. Zwischen Januar und September erreichten sie im Vergleich zu den Vorjahren Rekordhöhen. Im September wurde ein Monatsmittelwert von 76 µg/m³ gemessen, der durchschnittliche Tagesspitzenwert lag bei 118 µg/m³; im August betrug dieser sogar 123 µg/m³ (alle Angaben unter www.luft.hamburg.de).
NO² gilt als Auslöser für Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten, bei Kindern schränkt es nachweislich das Lungenwachstum ein. Entsprechend alarmiert sind die Grünen im Bezirk Hamburg-Nord. „Hier herrscht wirklich dringender Handlungsbedarf“, sagt der Fraktionsvorsitzende Michael Werner-Boelz. Und fügt in Richtung Senat hinzu: „Wer wiederholt Grenzwerte überschreitet, muss etwas dagegen tun.“ Unter dem Motto „Hilft nur klagen?“ lädt seine Fraktion daher am 31. Oktober zu einer Informationsveranstaltung, an der auch BUND und ADFC teilnehmen. Gemeinsam wollen sie die Hamburger ermutigen, bei den Behörden stärker auf ihre Rechte zu pochen. „Die Bürger können sich auf ihr im Grundgesetz verankertes Recht auf körperliche Unversehrtheit berufen und bei Verkehrs- und Innenbehörde verkehrseinschränkende Maßnahmen einfordern, zum Beispiel Tempo 30“, so Werner-Boelz. Durch das langsamere Fahren könnten Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert werden.
Vorreiter Berlin
In Berlin hatte dieses Verfahren durchaus Erfolg. Dort hatten Bürger Anträge gestellt und waren – bei Ablehnung – bis vor das Oberverwaltungsgericht gezogen. Mittlerweile gilt auf vielen Hauptstraßen Tempo 30. Insgesamt liegt der Anteil der verkehrsberuhigten Straßen in der Hauptstadt bei 80 Prozent, in Hamburg sind es nur 50 Prozent.
Ebenso wie an der Habichtstraße werden die Grenzwerte für NO² auch an den Messstationen Max-Brauer-Allee, Kieler Straße und Stresemannstraße überschritten. Manfred Braasch vom BUND fordert daher Maßnahmen, die über eine Geschwindigkeitsbegrenzung hinausgeht: „Auch Fahrverbote für Dieselautos dürfen kein Tabu sein. Das kategorische Nein des Bürgermeisters dazu ist ebenso wenig haltbar wie der skandalöse Zeitplan für den neuen Luftreinhalteplan.“ Bereits 2014 sei Hamburg rechtskräftig verurteilt worden, Maßnahmen zur schnellstmöglichen Reduzierung von NO²♥ zu ergreifen. „Die Umsetzung eines Urteils darf nicht drei Jahre dauern, wenn es um die Gesundheit der Bürger geht. Die zuständigen Fachbehörden müssen sich jetzt zusammenraufen und schnell etwas Brauchbares vorlegen.“
Hohe Schadstoffbelastung für Radfahrer
Das findet auch Dirk Lau vom Fahrrad-Club ADFC. „Gerade für Radfahrer, die auf Hauptverkehrsstraßen unterwegs sind, ist die Schadstoffbelastung ein Problem“, sagt er. Momentan unterstützt der Verband die Musterklage einer Anwohnerinnen-Initiative an der Max-Brauer-Allee (wir berichteten). Außerdem informiert er auf seiner Website hamburg.adfc.de unter dem Stichwort „Verkehr“ ausführlich über die Möglichkeit, verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu beantragen. Grundsätzlich ist dazu jeder Anwohner einer von Lärm und Abgasen belasteten Straße berechtigt. Einer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus 1986 zufolge kann ein Antrag dann gestellt werden, wenn in Wohngebieten die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub von 40µ/m³ sowie Lärmwerte von 60 Dezibel (in der Nacht) oder 70 Dezibel (am Tag) überschritten werden.
Ein Gericht hat Hamburg dazu verdonnert, bis zum 30. Juni 2017 einen neuen Luftreinhalteplan vorzulegen. Andernfalls wird ein Bußgeld verhängt. „Wir lassen derzeit mit aufwendigen Gutachten prüfen, welche Maßnahmen konkret welche Wirkung auf die Stickoxidbelastung haben“, so ein Sprecher der Umweltbehörde. Die Ergebnisse sollen Mitte Dezember vorliegen und dann politisch abgestimmt werden. Vorsichtshalber wurde aber schon Einspruch gegen das Urteil eingelegt – falls es zu weiteren Verzögerungen kommt.
„Hilft nur klagen?“, Mo 31. Oktober, 19 Uhr, Museum der Arbeit, Wiesendamm 3