Hamburg. BUND glaubt: Neues Urteil aus Düsseldorf könnte auch Folgen für Hamburg haben
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf könnte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auch in Hamburg wahrscheinlicher machen. Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden die Richter, dass die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt den Luftreinhalteplan überarbeiten und „Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich prüfen und abwägen“ müsse. Grund ist die permanente Überschreitung der seit 2010 geltenden Grenzwerte für die Belastung der Luft mit giftigem Stickoxid. „Die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit fordert eine schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes“, so das Gericht. Für Fahrverbote müsse nicht zwingend die „Blaue Plakette“ auf Bundesebene eingeführt werden. Vielmehr enthalte „das geltende Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrecht bereits heute schon entsprechende Grundlagen“.
Für den Hamburger Geschäftsführer des BUND, Manfred Braasch, bringt das Urteil die Hansestadt unter Zugzwang, da die Lage in Düsseldorf vergleichbar sei. „Wenn die Grenzwerte überschritten sind, bietet auch die jetzige Gesetzeslage die Möglichkeit, Dieselfahrzeuge an der Einfahrt in bestimmte Stadtteile zu hindern“, sagt Braasch.
Die Wirtschaftsbehörde sieht das anders. „Die Position des Senats hat sich nicht geändert“, sagte Staatsrat Andreas Rieckhof dem Abendblatt. „Ziel ist es, den Verkehr möglichst emissionsarm zu gestalten. Fahrverbote stehen nicht auf der Tagesordnung.“