Hamburg. Ab August sollen in Hamburg die Hürden für transgeschlechtliche Menschen abgebaut werden. Wie das künftig funktionieren soll.

  • Fegebank stellt neues Selbstbestimmungsgesetz in Hamburg vor.
  • Schon jetzt viele Anfragen bei Hamburger Standesämtern.
  • Ab 1. November: Transsexuellengesetz wird abgeschafft.

Therapie, zwei psychologische Gutachten, Gerichtsverfahren: Lange mussten trans-, intergeschlechtliche und non-binäre Personen viele Hürden überwinden, wenn sie ihren Geschlechtseintrag offiziell ändern und künftig unter neuem Vornamen leben wollten. Eine Betroffene aus Hamburg bezeichnete den Prozess im vergangenen Monat gegenüber dem Abendblatt als „entwürdigend und diskriminierend“.

Doch genau damit soll am 1. November, mit Einführung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes – und der Abschaffung des alten Transsexuellengesetzes, Schluss sein. Am Montagvormittag, 29. Juli, informierte Gleichstellungssenatorin und Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) im Magnus-Hirschfeld-Centrum (MHC) in Winterhude über die geplanten Änderungen.

Geschlechtseintrag ändern: Prozedere soll auch in Hamburg künftig einfacher werden

„Ab dem 1. November wird endlich das Realität, wofür so viele Menschen so viele Jahrzehnte gekämpft haben. Das Selbstbestimmungsgesetz beendet die entwürdigende Diskriminierung von trans* Personen und macht Schluss mit Zwangsbegutachtungen und Gerichtsprozessen bei der Namensänderung“, so Fegebank. Jeder Mensch könne nun frei, selbstbestimmt und unbürokratisch den Namen und den Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern.

Und so soll es funktionieren: Die Änderung könne künftig durch eine Selbstauskunft beziehungsweise Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden, teilt die Behörde für Gleichstellung mit. Bereits ab dem 1. August bestehe die Möglichkeit, Termine beim Standesamt zu vereinbaren.

Hamburgs Standesämter verzeichnen schon jetzt Anfragen

In einem zweiten Schritt und frühestens drei sowie maximal sechs Monate nach Terminvereinbarung könne die Änderung dann bei einem persönlichen Erscheinen im Standesamt – mit den notwendigen Ausweisdokumenten – vorgenommen werden. Dieser Termin im Standesamt zur Beurkundung der Erklärung sei zwingend notwendig, heißt es vonseiten der Behörde.

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„Schon jetzt haben die sieben Standesämter in Hamburg insgesamt rund 100 Anfragen (per Telefon, E-Mail und im persönlichen Termin) für das Antragsformular zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens erhalten“, erklärt eine Sprecherin der Gleichstellungsbehörde.

Hamburg-Winterhude: Magnus-Hirschfeld-Centrum steht für Beratung zur Verfügung

Über alle Änderungen klärt derweil auch die spendenbasierte Trans*-Beratung des Magnus-Hirschfeld-Centrums auf. Schon seit mehr als 40 Jahren ist das MHC am Borgweg beheimatet. Mittlerweile ist es eines der ältesten Beratungs-, Kommunikations- und Begegnungszentren für queere Menschen in ganz Deutschland.