Hamburg. Rund 4000 Polizisten wären in Alsterdorf betroffen. Die DPolG will dagegen vorgehen – und stellt Forderungen an Andy Grote.
Die geplante Einführung des Anwohnerparkens im ersten oder zweiten Quartal 2023 in Alsterdorf schlägt kurz nach dem Bekanntwerden hohe Wellen. Betroffen wären auch die rund 4000 Polizisten, die im Polizeipräsidium, bei der Bereitschaftspolizei oder den Spezialeinheiten arbeiten, sowie Angehörige der Akademie der Polizei.
Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), lässt bereits eine Klage nach dem Vorbild des Altonaer Kinderkrankenhauses prüfen. Darüber hinaus fordert er Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) auf, sich unverzüglich einzuschalten, um eine Lösung für die Polizeimitarbeiter zu finden.
Verkehr Hamburg: Anwohnerparken am Polizeipräsidium sorgt für Kritik
„Etwa 70 Prozent der Hamburger Polizisten wohnen im Umland. Viele der Kollegen arbeiten im Schichtdienst oder müssen bei einer Alarmierung, egal zu welcher Zeit, schnell zur ihrer Dienststelle“, sagt Jungfer.
„Die Einführung des Anwohnerparkens unter den bisherigen Bedingungen bedeutet, dass man auch zu ungünstigen Zeiten auf den Nahverkehr angewiesen wäre. Ich habe es selbst nachgerechnet: Ein Kollege, der in Reinbek wohnt, wäre bis zu zweieinhalb Stunden unterwegs, um nach Hause oder zur Dienststelle zu kommen.“ Daran sehe man, dass der öffentliche Nahverkehr keine echte Alternative sei und viele Polizisten auf das eigene Auto angewiesen seien.
Anwohnerparken am Polizeipräsidium – Gewerkschaft prüft Klage
Jetzt sieht Jungfer den Innensenator in der Verantwortung. „Hier ist er ganz klar gefordert, sich für die berechtigten Interessen seiner Mitarbeiter und auch der Stadt, die funktionierende Sicherheitsbehörden will und braucht, einzusetzen“, sagt Jungfer. „Es wäre schön, im Dialog mit Verkehrssenator Anjes Tjarks eine Lösung herbeizuführen. Das wäre eine praktische und wirklich wertschätzende Unterstützung für die Polizei.“
Funktioniert das nicht, will er den Rechtsweg bestreiten. „Wir prüfen, wenn weder die Behörde noch die Amtsleitung dagegen vorgehen, ob wir als Gewerkschaft klageberechtigt sind oder welche anderen rechtlichen Möglichkeiten, beispielsweise die Unterstützung von Klagen einzelner Kollegen, möglich sind.“