Hamburg. Mann (28) räumt Vorwürfe „vollumfänglich ein“. Die Opfer aus Hamburg durchlebten ein Martyrium und erlitten erhebliche Verletzungen.
Die eine Frau wurde auf dem Nachhauseweg zum Opfer. Die andere in ihren eigenen vier Wänden, nachdem sie ihre Wohnungstür geöffnet hatte. Und beide haben ein Martyrium durchleben müssen, nachdem Enis B. (alle Namen geändert) sie in seine Gewalt gebracht hat.
Der 28-Jährige verging sich innerhalb weniger Tage erst an einer Zwanzigjährigen, dann an einer 74 Jahre alten Frau. Beide Opfer trugen neben den Vergewaltigungen erhebliche Verletzungen davon. Wie werden sie die Folgen dieser entsetzlichen Taten verkraften können?
Prozess in Hamburg: Geständnis nach Vergewaltigung von 20- und 74-Jähriger
Dies ist eine der Fragen, die sich jetzt im Prozess vor dem Hamburger Landgericht stellt, in dem der 28 Jahre alte Angeklagte Enis B. wegen Vergewaltigung, sexuellen Übergriffs und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht steht.
Und der junge Mann lässt keine Zweifel daran, dass mit ihm der Richtige auf der Anklagebank sitzt. Sein Mandant räume die Vorwürfe „vollumfänglich ein“, sagt einer der Verteidiger des jungen Mannes. Auf Fragen wolle der Angeklagte aber vorerst nicht antworten.
Dem Angeklagten, einem schmalen Typ in weißer Jacke, droht eine empfindliche Strafe von mehreren Jahren. Unter Umständen steht sogar die Sicherungsverwahrung im Raum, bei der ein Verurteilter auch dann in staatlicher Verwahrung bleibt, wenn er seine Freiheitsstrafe bereits verbüßt hat – wenn er nämlich weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit gilt.
Vergewaltigung: Opfer war 20, das andere 74 Jahre alt
Das Jahr 2023 war erst wenige Stunden alt, als ein Mann über Jennifer R. herfiel, sie bedrängte, bedrohte, sie schlug und vergewaItigte. Die Anklage im Prozess gegen Enis B. stellt dar, wie die Zwanzigjährige am Abend des 1. Januar auf dem Weg von der Reeperbahn zu ihrem Zuhause in Hamburg-Neuland von einem Mann verfolgt wurde.
Auf einem Schotterweg wurde die junge Frau, die als Au-pair bei einer Familie in Hamburg arbeitete, von ihrem Verfolger überwältigt. Dann schlug er ihr unter anderem wiederholt ins Gesicht und verging sich mehrfach an der jungen Frau. Als sie zwischendurch versuchte zu fliehen, soll er sie eingeholt, erneut zu Boden gezwungen, wieder geschlagen und ein weiteres Mal sexuell missbraucht haben. Laut Anklage erlitt das Opfer unter anderem einen Nasenbeinbruch, Hämatome und Schürfwunden.
Sexueller Übergriff: Ein Opfer wurde in der Wohnung überwältigt
Die zweite Tat ereignete sich laut Anklage nur wenige Tage nach dem ersten Verbrechen. Am Nachmittag des 5. Januar, so die Ermittlungen, habe Enis B. in alkoholisiertem Zustand erneut einen sexuellen Übergriff auf eine Frau verübt.
In diesem Fall soll der 28-Jährige, bei dem später ein Blutalkoholwert von 2,9 Promille festgestellt wurde, an der Wohnungstür von Martha F. in Barmbek-Süd geklingelt haben. Als die 74-Jährige ahnungslos die Tür öffnete, habe er die Hamburgerin in die Wohnung gedrängt, am Hals gepackt, sie zu Boden gebracht und zu missbrauchen versucht.
Opfer trug mehrere Knochenbrüche davon
Dabei habe er der Rentnerin mehrfach heftig ins Gesicht geschlagen. Durch die verzweifelten Rufe der Frau wurde demnach ihr Nachbar aufmerksam, der der Frau zu Hilfe kam. Daraufhin habe der Täter von seinem Opfer abgelassen und sei geflüchtet, so die Anklage weiter.
Martha F. trug durch die Schläge diverse Frakturen im Gesicht davon, unter anderem einen Bruch des Kiefers und der Augenhöhle. Drei Wochen musste die Hamburgerin im Krankenhaus behandelt und zweimal operiert werden.
Vergewaltigung: Der Verdächtige versteckte sich auf dem Dachboden
Dem beherzten Eingreifen des Nachbarn ist es offenbar zu verdanken, dass der mutmaßliche Täter Enis B. schnell ermittelt und dann festgenommen werden konnte. Der Nachbar hatte die Polizei alarmiert, die den 28-Jährigen dann auf dem Dachboden jenes Hauses vorfand, in dem Martha F. wohnt.
Sehr schnell ergab sich durch Ermittlungen der Verdacht, dass Enis B. auch für die Vergewaltigung der Zwanzigjährigen wenige Tage zuvor verantwortlich sein könnte. Hier dürften DNA-Spuren eine Rolle gespielt haben.
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Der Angeklagte wurde bereits zweimal wegen anderer Taten verurteilt
Enis B. ist für die Polizei kein Unbekannter. Bereits zweimal ist er in der Vergangenheit verurteilt worden, einmal wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe. Vor drei Jahren erhielt er wegen schwerer Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Noch während der Bewährungszeit soll der 28-Jährige nun diese neuen Straftaten begangen haben. Das Geständnis, das der Angeklagte am ersten Prozesstag durch seinen Verteidiger abgeben ließ, wird sich im Ergebnis jedenfalls positiv auf seine zu erwartende Strafe auswirken – wie es üblich ist, wenn Angeklagte die ihnen vorgeworfenen Taten einräumen.
Prozess in Hamburg: Auf Aussage der Zeugen könnte verzichtet werden
Dadurch könnte unter Umständen auf die Aussage der Zeugen im Prozess verzichtet oder jedenfalls deutlich weniger aufwendig – und damit für die Opfer womöglich weniger belastend – gestaltet werden. Der Prozess wird fortgesetzt.