Hamburg. Einen Verhandlungstermin gibt es zwar noch nicht – zumindest steht jetzt fest, vor welchem Gericht Elke Badde sich verantworten muss.

Es kommt Bewegung in die Rolling-Stones-Kartenaffäre: Die wegen Vorteilsnahme und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat angeklagte frühere Staatsrätin Elke Badde (SPD) muss sich vor dem Amtsgericht Mitte verantworten. Nachdem das Amtsgericht den Fall wegen des großen öffentlichen Interesses dem höheren Landgericht zur Prüfung vorgelegt hatte, steckte das Verfahren wochenlang zwischen beiden Gerichtsbarkeiten fest.

Elke Badde muss sich wegen Vorteilsnahme vor Gericht verantworten (Archivbild).
Elke Badde muss sich wegen Vorteilsnahme vor Gericht verantworten (Archivbild). © picture alliance

Das Landgericht habe zwar einen „hinreichenden Tatverdacht“ bejaht und gehe damit von einer „überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit“ aus, eine Übernahme des Verfahrens habe es aber abgelehnt, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Mit einem Verhandlungstermin sei „in nächster Zeit“ zu rechnen. Zuständig sei für den Fall ein Einzelrichter, der eine Strafgewalt über eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren hat.

Badde soll zwei Tribünenkarten gekauft haben

Gegen Harald Rösler (SPD), Ex-Chef des Bezirksamts Nord, ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter wegen Bestechlichkeit. Er soll 100 Frei- und 300 Kaufkarten für die Genehmigung des Konzerts im September 2017 verlangt haben. Badde, damals Röslers Vorgesetzte, soll zwei Tribünenkarten für 357,50 Euro gekauft haben. Außerdem, so der Vorwurf, soll sie ein Dokument auf einen Tag wenige Wochen vor dem Konzert zurückdatiert und Rösler darin die Nutzung von Freikarten genehmigt haben.

Derzeit gibt es fünf Korruptionsanklagen im Zusammenhang mit der Kartenaffäre. Neben der früheren designierten Bezirksamtschefin Nord, Yvonne Nische (SPD) und Elke Badde sind drei führende Mitarbeiter des Bezirksamts Nord betroffen.