Hamburg . In der Haynstraße müssen Anwohner auch nach 19 Uhr fürs Parken zahlen. Schrägparken wird jetzt verboten. Bezirksamt: Nicht zuständig.

In Eppendorf ist die Parkplatznot groß. Daher wird in vielen Anwohnerstraßen schräg geparkt; auch in der Haynstraße. In dem Abschnitt zwischen Eppendorfer Landstraße und Lenhartzstraße beklagen Anwohner jetzt, dass diese seit Jahrzehnten geduldete Art des Autoabstellens als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Darüber hinaus wird moniert, dass das Parken auch über die Geschäftszeiten hinaus kostenpflichtig ist, was für die Anlieger sehr ärgerlich sei.

„Schon am Sonnabendmorgen, kurz nach 9 Uhr, werden bereits Tickets verteilt und vor allem auch abends bis 20 Uhr, obwohl dann nahezu alle Geschäfte bereits seit einer Stunde geschlossen sind“, sagt Anwohnerin Karen Rinn. Arbeitnehmer, die zum Ladenschluss um 19 Uhr nach Hause kämen, müssten immer noch für eine Stunde ein Parkticket kaufen. „Als interessierte Anwohnerin fragt man sich da schon, wem eigentlich diese langen Parktarifzeiten dienen sollen“, so die Heilpraktikerin.

Schrägparken ist jetzt eine Ordnungswidrigkeit

Drangsaliert fühlt sich Karen Rinn auch durch die Ahndung des Schrägparkens. Was seit mehr als 20 Jahren geduldet wurde, werde jetzt als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seit ein paar Wochen verteilt das Polizeikommissariat 23 Infozettel an die Halter der schräg parkenden Autos. Darauf wird erklärt, dass „Schrägparken hier unzulässig ist.“ Der untere Satz, auf dem die Polizei ihr Vorgehen ankündigte, war zunächst durchgestrichen, der besagt: „Zukünftig wird die Polizei hier Ordnungswidrigkeitenanzeigen fertigen.“ Jetzt würden allerdings doch Straftickets an die Schrägparker verteilt.

In einem Brief hat Karen Rinn jetzt Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) gebeten, gegen die „von Anwohnern als reinen Blödsinn empfundene Schikane“ vorzugehen. Auch wenn schräg geparkt würde, bliebe genug Platz auf Fahrbahn und Fußweg.

Das Bezirksamt fühlt sich nicht zuständig

Aus dem Bezirksamt heißt es, die Beschwerden der Anwohner bezögen sich auf Sachverhalte, für die der Bezirk keine Verantwortung trage. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs unterliege dem Landesbetrieb Verkehr, die Anordnung des Parkens der unteren Straßenverkehrsbehörde.

Die Polizei erklärte auf Abendblatt-Anfrage, Kontrollen fänden immer innerhalb der Dienstzeiten der zuständigen Stadtteilpolizisten und der "Dienstgruppe Operative Aufgaben" statt. Von gezielten Knöllchen könne man deshalb kaum sprechen. Das Vorgehen gegen die "Schrägparker" gehe auf mehrere Beschwerden von Anwohnern zurück. Die Autos sollen andere Verkehrsteilnehmer behindert haben.