Weil Inge Hannemann Sanktionen gegen Arbeitslose ablehnt, darf sie nicht mehr im Jobcenter arbeiten – und soll eine Stelle in der Sozialbehörde antreten. Ein neues Verfahren am Arbeitsgericht beginnt.
Hamburg. Die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekanntgewordene Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann muss erst einmal eine Stelle bei der Hamburger Sozialbehörde antreten. Das hatte die 46-Jährige vor dem Arbeitsgericht eigentlich mit einem Eilverfahren verhindern wollen. Doch die Richter sahen für eine so schnelle Entscheidung keine Gründe und werden erst im Herbst in einem sogenannten Hauptsacheverfahren klären, ob diese Maßnahme der Stadt Hamburg rechtens war.
Es ist jedoch offen, ob und wann Hannemann wirklich an dem neuen Arbeitsplatz beginnen wird. Sie ist derzeit krankgeschrieben und kündigte an, danach erst einmal alle ihre Resturlaubstage nehmen zu wollen. Die umstrittene Hartz-IV-Kritikerin möchte nach wie vor zurück an ihren alten Arbeitsplatz im Jobcenter Hamburg-Altona. Dort war sie im April 2013 suspendiert worden, weil sie öffentlich gegen das „System Hartz IV“ kämpft.
Sie weigerte sich, im Jobcenter Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen, die Termine nicht einhielten oder Stellenangebote ablehnten. Gegen ihre Suspendierung wehrt sie sich seit vergangenem Jahr juristisch. Der Prozess vor dem Arbeitsgericht, in dem sich Hannemann und Vertreter des Jobcenters gegenüberstehen, läuft parallel zu dem neuen Verfahren, in dem sich die Frau mit der Stadt streitet.
Hannemann war im Jobcenter seit Herbst 2011 in Teilzeit beschäftigt und dort zuständig für Jugendliche, deren Vermittlung als schwierig galt. Für diese Tätigkeit lag eine sogenannte Zuweisung der Stadt Hamburg vor – die die Hansestadt zum 30. Juni dieses Jahres beendete und Hannemann in der Sozialbehörde einsetzte. Sie soll als Sachbearbeiterin im Integrationsamt arbeiten, dessen Ziel es ist, schwerbehinderte Menschen dauerhaft auf geeigneten Arbeitsplätzen einzugliedern.
„Sie ist in der Lage, diese Tätigkeit auszuführen“
Sie habe für diese Stelle gar nicht die notwendige Fachkompetenz, argumentiert Hannemann vor Gericht. „Das kann man nicht mit ein paar Schulungen aufholen.“ Sie habe Angst auf dieser Position Fehler zu machen und Steuergelder zu verschwenden. Die Gegenseite sieht das anders: „Sie ist in der Lage, diese Tätigkeit auszuführen“, sagte für die Sozialbehörde der Anwalt Georg Kalenbach. Zudem sei eine lange Einarbeitungszeit vorgesehen.
Hannemann hatte mit ihrer Kritik an Hartz IV in ihrem Internet-Blog und in zahlreichen Interviews bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Mehr als 100 Unterstützer kamen wieder zum Gerichtstermin, einer von ihnen hielt ein Schild mit der Aufschrift „Heldin“ in die Kameras der Journalisten. Kritiker werfen der Frau dagegen Selbstdarstellung vor.