Hamburg. 39-Jähriger geriet zwischen die Fronten und wurde durch Faustschlag eines Arbeitskollegen tödlich verletzt. Das erwartet den Täter.
- 39-Jähriger greift bei einem Streit schlichtend ein
- Ein Schlag streckt ihn nieder – er prallt mit dem Hinterkopf auf den Boden
- Der Angreifer ist jetzt vom Landgericht Hamburg verurteilt worden
So mancher handfeste Streit endete in Hamburg bereits tödlich – aber nicht, weil sich die Streithähne mit voller Absicht umbringen wollten, sondern weil die Schlägerei durch einen unglücklichen Zufall das denkbar tragischste Ende nahm. Stirbt bei einer Schlägerei jemand, landen solche Fälle vor Gericht häufig als „Körperverletzung mit Todesfolge“.
In einem aktuellen Verfahren zu diesem Straftatbestand hat die Große Strafkammer 21 am Landgericht Hamburg einen 24 Jahre alten Mann schuldig gesprochen und gegen ihn eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt – das am Donnerstag verkündete Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Streitschlichter bezahlt Courage mit dem Leben – das Urteil
Was den Fall besonders tragisch macht: Das getötete Opfer, ein 39 Jahre alter Mann, wollte nur einen Streit schlichten zwischen dem späteren Angeklagten – seinem Arbeitskollegen – und einem weiteren Mann. Bezahlt hat er dafür aber mit seinem Leben. Die Tragödie spielte sich am 22. März dieses Jahres in einer Wohnunterkunft an der Industriestraße in Hamburg-Wilhelmsburg ab.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte, dass der Angeklagte so massiv mit der Faust gegen das Gesicht des 39-Jährigen geschlagen hatte, als dieser bei dem Streit dazwischenging, dass er bewusstlos wurde, rückwärts umfiel und wuchtig mit dem Kopf auf dem Boden aufschlug. Er sei zwar kurz darauf wieder zu sich gekommen, jedoch am nächsten Tag an den „aufprallbedingten Verletzungen“ verstorben, so die Anklage. Ursächlich dafür sei vor allem ein Epiduralhämatom, das zu einer Atemlähmung geführt habe.
Zimmernachbarn hatten dem Opfer nach der Auseinandersetzung noch auf die Beine geholfen und es auf sein Zimmer begleitet, wie aus dem Polizeibericht kurz nach der Tat hervorgeht. Als sie jedoch am nächsten Tag nach dem Mann schauten, stellten sie seinen Tod fest und alarmierten die Polizei. Den Ermittlern gelang es, den jetzt Verurteilten durch Aufnahmen einer Überwachungskamera zu überführen.
Auch die sogenannten 20-Cent-Schläger verletzten einen Unschuldigen tödlich
Die Tat und ihre Folgen erinnert an einen fatalen Angriff am Harburger Bahnhof vor vielen Jahren. Mitte Juni 2009 hatten zwei Jugendliche (16, 17) dort einen 44 Jahre alten Dachdecker um 20 Cent angebettelt – als der Mann sich weigerte, schlugen sie zu. Ein Faustschlag traf ihn hart ins Gesicht, sodass er ungebremst mit dem Hinterkopf aufs Pflaster knallte. Vier Wochen später erlag er seinen Kopfverletzungen.
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Die Täter waren zunächst zu Freiheitsstrafen von jeweils mehr als drei Jahren verurteilt worden. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen der beiden Täter kassiert hatte, verhängten die Richter in der Neuverhandlung gegen ihn nur noch eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.