Hamburg. Zum Sommerurlaub trennen sich etliche Halter von Haustieren – dabei drohen hohe Strafen. Hier sind zehn besonders traurige neue Fälle.
Der Start der Sommerferien ist zwar für die meisten Schülerinnen und Schüler eine reine Freude – für etliche tierische Wegbegleiter ist er es Jahr für Jahr nicht. Ganz im Gegenteil: Immer wieder trennen sich gerade mit Urlaubsbeginn die Wege von Mensch und Tier. Auch der Hamburger Tierschutzverein (HTV) registriert dieser Tage bereits wieder eine Vielzahl ausgesetzter Haustiere. Einige von ihnen konnten immerhin schon an der Süderstraße aufgenommen werden – dennoch schlägt der HTV in seinem Entsetzen über die Herzlosigkeit der betreffenden Tierbesitzer Alarm.
„Trotz unserer Aufklärungsarbeit haben wir wieder sehr viele Aussetzungsopfer zu beklagen“, sagt die HTV-Vorsitzende Janet Bernhardt. „Es macht mich wütend und traurig, dass es immer noch so gewissenlose Menschen gibt, die großes Leid oder gar den Tod ihres Haustieres in Kauf nehmen, indem sie es einfach aussetzen, bevor sie in den Urlaub fahren.“ Alleine zwischen 1. Juni und 16. Juli seien in Hamburg schon 194 mutmaßlich ausgesetzte Tiere gefunden worden. Die Dunkelziffer schätzt der Verein wesentlich höher ein, da nicht alle Tiere rechtzeitig gefunden werden und im Verborgenen sterben.
Tier in Hamburg einfach ausgesetzt – Tat steht unter Strafe
Unter den mutmaßlichen Aussetzungen befinden sich 105 Katzen, 45 Vögel, 13 Schildkröten, elf Kleinsäuger, zehn Hunde, neun Achatschnecken und eine Schlange. Für 16 dieser Tiere (zehn Katzen und vier Vögel) kam nach HTV-Angaben sämtliche Hilfe zu spät: Sie verstarben noch auf dem Weg zur tierärztlichen Versorgung, schliefen trotz einer Behandlung für immer ein oder mussten trotz aller Bemühungen erlöst werden. Der Tierschutzverein macht sich auf sogar noch mehr Fälle im Laufe der Hamburger Sommerferien gefasst – mit traurigen Spitzenwerten von bis zu 50 Aussetzungen in der Woche.
Dabei steht eine solche Tat unter Strafe: Laut Tierschutzgesetz (TierSchG § 18 Abs.1 Nr.4) kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Kommt ein ausgesetztes Tier zu Tode, droht den ehemaligen Haltern gemäß TierSchG § 17 neben einer Geldstrafe sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. HTV-Chefin Bernhardt: „Wer nicht zuhause bleiben mag, sein Tier nicht in den Urlaub mitnehmen kann oder keine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit findet, sollte ein Mindestmaß an Verantwortung zeigen und es bei uns im Tierheim abgeben, damit wir ein neues Zuhause suchen.“
Ausgesetzte Katzen großes Problem – HTV kritisiert die Stadt
Besonders groß ist übrigens die Anzahl ausgesetzter Katzen – was für den HTV zu einem weiteren Problem führt. Janet Bernhardt: „Da unser Platz für Katzen durch die Sanierung des Alten Katzenhauses beschränkt ist, hoffen wir, dass wir nicht wieder einen Katzenstopp verhängen müssen.“ Die hohe Zahl der in den vergangenen Wochen aufgefundenen Katzen, Katzenwelpen und sogar trächtigen Katzenmütter zeige, dass viel Nachwuchs ungewollt sei und die Menschen gerade in der Ferienzeit überfordert seien.
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Dabei würde eine Katzenschutzverordnung Abhilfe schaffen, meint der HTV. Diese beinhalte schließlich, dass alle Katzen mit Freigang kastriert, gechippt und registriert würden. „Diese Verordnung ist aber von der Freien und Hansestadt Hamburg bisher nicht umgesetzt worden – obwohl alle anderen Bundesländer zumindest ortsweise und teilweise schon jahrelang Erfolge mit derartigen Verordnungen haben“, teilt der Tierschutzverein mit.