Hamburg. Jugendlicher fällt durch mehrere sexuelle Übergriffe auf, ehe er vorläufig festgenommen wird. Doch danach geht die Delikte-Serie weiter.
Mit dem Verdacht auf Diebstahl und Körperverletzung wurde am Montag ein 17-Jähriger auf dem Polizeirevier in Hamburg-Winterhude „erkennungsdienstlich behandelt“. Anschließend durfte er gegen 15.45 Uhr die Wache wieder verlassen, wurde aber noch auf Höhe des Präsidiums erneut auffällig.
Der Jugendliche soll dort einer 30-Jährigen auf dem Weg zur Bushaltestelle Hindenburgstraße im Vorbeigehen an den Po gefasst und sich dann in Richtung Haltestelle entfernt haben. Die Frau kontaktierte umgehend die Polizei und nahm selbst die Verfolgung des Mannes auf – nicht ahnend, dass dieser wenig später erneut zuschlagen würde.
Polizei Hamburg: 17-Jähriger wird bei Wache sexuell übergriffig
An der Bushaltestelle soll der Mann dann auf ein 13-jähriges Mädchen getroffen sein, dem er den Arm streichelte, bevor er anschließend einer 61-jährigen Passantin in den Intimbereich fasste. Der Jugendliche wurde daraufhin vorläufig festgenommen, wenig später aber wieder freigelassen.
Ein Fehler? Gegen 17.55 Uhr machte der 17-Jährige schließlich erneut von sich hören, als er beim Aufbruch eines Renault Twingo auf frischer Tat von zwei Beamten der Hamburger Polizei in der Groothoffgasse ertappt wurde. „Er hatte die Scheibe der Beifahrerseite eingeschlagen und aus dem Fahrzeug eine Taschenlampe und einen USB-Stick entwendet“, heißt es dazu von Polizeisprecherin Katharina Wickland.
17-jähriger Autoknacker von Polizei Hamburg in Untersuchungshaft untergebracht
Erst damit endete die Delikte-Serie schließlich. Der Mann wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg dem Untersuchungsgefängnis zugeführt. Ob ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wird, muss noch entschieden werden. Gegen den Jugendlichen besteht zusätzlich der Verdacht, dass er sich illegal im Bundesgebiet aufhält.
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Zur sexuellen Belästigung ermittelt jetzt das Fachkommissariat für Sexualdelikte. Der Kfz-Aufbruch wurde vom Fachkommissariat für Jugendkriminalität übernommen.
Laut Strafgesetzbuch müssen Verdächtige, die sexuelle Handlungen ohne die Einwilligung der anderen Person vergenommen haben, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.