Hamburg. Steakhaus-Gründer wollte im Sorgerechtsstreit eine Umgangsregelung für Klara und Theodor durchsetzen. Warum dies nicht gelang.
Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit in seiner Familie ist der Hamburger Steakhaus-Gründer Eugen Block vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts gescheitert. Der 83-Jährige hatte damit versucht, eine Umgangsregelung für zwei seiner bei ihrem Vater in Dänemark lebenden Enkel zu erreichen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Das Familiengericht hatte sich in erster Instanz in dem sogenannten Umgangsverfahren der Eltern für nicht zuständig erklärt, weil die Kinder Klara und Theodor inzwischen ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark hätten. Dagegen hatte Block Beschwerde eingelegt.
Eugen Block scheitert vor Gericht – darf seine Enkel nicht sehen
Zu einer Anhörung vor dem Oberlandesgericht seien am Mittwoch die Mutter der Kinder, Christina Block, der von ihr geschiedene Vater sowie Großvater Eugen Block jeweils mit ihren Anwälten sowie eine Vertreterin des Jugendamtes erschienen, sagte der Sprecher. Im Anschluss habe der Senat noch am Abend entschieden, die Beschwerde des 83-Jährigen zurückzuweisen. „Es bleibt also dabei, dass die deutschen Gerichte über den Sorgerechtsantrag nicht entscheiden dürfen, weil die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht mehr besteht.“
Tochter Christina Block und ihr Ex-Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder Klara (13) und Theodor (10). Seit Ende August 2021 leben diese bei ihrem Vater in Dänemark, nachdem sie von einem Besuch bei ihm nicht zur Mutter zurückgekehrt waren. Das Hanseatische Oberlandesgericht, das im Oktober 2021 der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hatte, entschied bereits am 19. Februar 2024, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien.
Eugen Block: Mehrere Razzien im Hotel Grand Elysée
In der Silvesternacht waren die beiden Kinder von Unbekannten nach Deutschland gebracht worden. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter sie aber wieder nach Dänemark gehen lassen.
Gegen die 51-Jährige und ihren Vater ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Entziehung Minderjähriger. Sie werden verdächtigt, die Kindesentziehung in der Silvesternacht organisiert und mithilfe weiterer Beschuldigter durchgeführt zu haben, wie Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens dem Abendblatt bestätigt hatte. Bereits mehrfach ließ die Staatsanwaltschaft Geschäfts- und Privaträume durchsuchen. Erst kürzlich hatten dazu rund 100 Polizisten auch das von Block betriebene Hotel Grand Elysée am Hamburger Dammtor-Bahnhof abgeriegelt.
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Eugen Block sprach daraufhin von diesem Einsatz wie bei „Schwerverbrechern“ und machte deutlich, dass er sich vom Staat ungerecht behandelt fühle. Die deutschen Behörden ließen es zu, dass sich seine Enkelkinder in Dänemark befinden, sagte er in der vergangenen Woche bei der Eröffnung eines neuen Restaurants in der Hamburger Innenstadt. „Ich, Eugen Block, habe ein Leben lang meinem Deutschland gedient, richtig gedient. Was tut der Staat für mich?“, fragte er.