Hamburg. Was für ein Albtraum: 25-Jähriger setzt sich gegenüber einer Frau hin und zieht sich aus. Was ein Test der Bundespolizei verriet.

In Zügen ist es häufig eng. Wer hier aus einer heiklen Situation flüchten will, wer schnell einen Ausweg sucht, der muss erst mal warten, bis die Räder stillstehen. Werden Züge auch deshalb, weil sie nur begrenzte Fluchtmöglichkeiten bieten, immer wieder zum Tatort von Menschen mit exhibitionistischen Trieben?

Denn jetzt ist schon wieder eine junge Frau Opfer eines sexualisierten Übergriffs geworden. Wieder in einem Zug, diesmal auf der Strecke von Lüneburg nach Hamburg. Ein 25 Jahre alter Mann setzte sich am Dienstagmorgen schräg gegenüber der Frau hin. Dann holte er sein Glied raus und masturbierte.

Im Zug nach Hamburg: Junger Exhibitionist am Hauptbahnhof von Bundespolizisten erwartet

Während die 27-Jährige den Zug in Harburg verließ, um auf dem dortigen Bundespolizeirevier Anzeige zu erstatten, blieb der Verdächtige seelenruhig sitzen. Nur währte diese Phase nicht allzu lange. „Aufgrund der von der Geschädigten abgegebenen Personenbeschreibung konnten die alarmierten Bundespolizisten den 25-jährigen Spanier nach Einfahrt des Zuges in den Hamburger Hauptbahnhof feststellen, vorläufig festnehmen und dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zuführen“, sagte Robert Hemp, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Hamburg.

Nicht selten stehen Männer, wenn sie eine exhibitionistische Straftat begehen, unter dem Einfluss von Alkohol. In diesem Fall nicht. Der Mann pustete ins Röhrchen, das Alkoholtestgerät zeigte exakt 0,0 Promille. Gegen den 25-Jährigen ermittelt die Bundespolizei nun wegen des Verdachts auf exhibitionistische Handlungen.

Nur Männer können sich wegen Exhibitionismus strafbar machen

In den mit Abstand meisten Fällen handelt es sich bei Exhibitionisten um Männer, und nur Männer können sich auch wegen Exhibitionismus strafbar machen, das legt § 183, Absatz 1, des Strafgesetzbuches fest. Dort heißt es: „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Damit ist Exhibitionismus das einzige Delikt, bei dem das Geschlecht des Täters eine Rolle spielt.

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Gegen eine 31-Jährige, die sich Ende Dezember vergangenen Jahres in einem ICE von München nach Nürnberg vor einer Mutter und deren 13-jährigem Sohn selbst befriedigt hatte, konnte deshalb nur wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ermittelt werden.