Hamburg. SPD, CDU und FDP beschließen Antrag, damit die Wirte auch von Anfang November bis Ende Februar Gäste im Freien bewirten dürfen.
Eigentlich endet die Zeit für die „Sommerterrassen“ in Hamburg am 31. Oktober. Aber im Bezirk Mitte dürfen sich die Wirte für den Zeitraum vom 1. November bis zum 28. Februar auf eine Sonderregelung für die Außengastronomie freuen. Aktuell stehen die Gastronomen vor großen Herausforderungen, zum Beispiel wegen der Mehrwegpflicht.
Die Bezirksversammlung hat zu der Sonderregelung am Donnerstagabend einen Antrag der Deutschlandkoalition, die aus SPD, CDU und FDP besteht, beschlossen. „Wir wollen damit ermöglichen, dass die Gastronomen vor allen Dingen in der Innenstadt auch im Winter öffentliche Flächen für Außengastronomie nutzen können“, sagte FDP-Fraktionschef Timo Fischer dem Abendblatt.
Restaurant Hamburg: City soll im Winter durch Außengastronomie belebt werden
Mit der Genehmigung unterstütze die Politik Gastronominnen und Gastronomen in herausfordernden Zeiten, sagte Fischer weiter. Damit werde die City auch in den Wintermonaten belebt. Wichtig sei aber, dass dadurch keine Anwohner gestört würden, ergänzte SPD-Fraktionschef Oliver Sträter.
Deshalb wird die Ausnahmeregelung, die übrigens im vergangenen Jahr auch schon angewendet wurde, nicht für klassische Wohnviertel im Bezirk Mitte gelten. Eine Ausnahme ist allerdings der Hansaplatz in St. Georg. „Dort wird durch die Außengastronomie das Sicherheitsgefühl für die Bevölkerung gesteigert“, erklärte Sträter.
Außengastronomie im Winter – auch auf dem Spielbudenplatz
Das begrüßt auch Markus Schreiber. Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete lebt am Hansaplatz und ist zudem Vorsitzender des Bürgervereins zu St. Georg von 1880. „Die Außengastronomie auf dem Hansaplatz ist ein wichtiger Bestandteil dafür, um das Umfeld zu stabilisieren. Und für die Gastronomen ist es natürlich zudem wirtschaftlich attraktiv, auch im Winter ihre Gäste draußen bewirten zu können.“
Zudem soll auch im Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs Außengastronomie im Winter erlaubt sein. Dort geht es um den Hachmannplatz, den Heidi-Kabel-Platz und einen Teilabschnitt der Kirchenallee.
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Auch auf dem Kiez profitieren die Gastronomen von der Sonderregelung. Dort soll in den Wintermonaten Außengastronomie auf dem Hans-Albers-Platz, auf dem Spielbudenplatz und an der Friedrichstraße und Gerhardtstraße auf öffentlichen Flächen genehmigt werden.
Bezirkspolitiker in Mitte plädieren für eine gesamtstädtische Regelung
Zur Erklärung: Wenn ein Gastronom eine Terrasse hat, die sich nicht auf einer öffentlichen Fläche befindet, sondern zur angemieteten Immobilie gehört, dann kann dieser dort zu jeder Jahreszeit Gäste bewirten.
Der Bezirk Hamburg-Mitte möchte mit der Sonderregelung nicht nur mit gutem Beispiel vorangehen, sondern auch die anderen Hamburger Bezirke mit einbinden. „Wir bitten Bezirksamtsleiter Ralf Neubauer, dass er sich bei den zuständigen Stellen für einen gesamtstädtischen Beteiligungsprozess einsetzt“, kündigte FDP-Fraktionschef Fischer an.