Hamburg. Nach der Operation erlitt der Schüler eine Blutung und schwerste Hirnschäden. Mediziner in Hamburg vor Gericht.
Der kleine Faouzane wurde nur neun Jahre alt. Er starb, nachdem bei ihm in einer Praxis eine HNO-Operation vorgenommen wurde. 16 Jahre liegt der Tod des Jungen mittlerweile zurück. Und die juristische Aufarbeitung des tragischen Falls dauert weiter an.
In einem Prozess, in dem sich der damalige Operateur und der Mitinhaber der zuständigen Praxis wegen des Falls vom März 2007 verantworten müssen, waren eigentlich am Dienstag die Plädoyers und dann auch das Urteil erwartet worden. Doch dazu kam es nicht, weil ein Verteidiger des Arztes erkrankt ist. Nun wurden drei weitere Verhandlungstermine festgelegt. Demnach könnte eine Urteilsverkündung Anfang Juni erfolgen.
HNO-Operation: Neunjähriger stirbt – trifft Ärzte Schuld?
Der Prozess läuft seit Mai vergangenen Jahres. Und bis dahin hatte es schon ein aufwendiges juristisches Tauziehen gegeben. Die Eltern des Jungen kämpften lange darum, dass sich die beiden Ärzte, die die Praxis betreiben, für den Tod ihres Sohnes verantworten müssen.
Um dies durchzusetzen, zogen sie bis vor das Bundesverfassungsgericht – und hatten schließlich Erfolg, sodass es jetzt zu der Verhandlung gegen die Mediziner kam. Bereits 2009 war die damals zuständige Anästhesistin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Prozess: Zwei Mediziner müssen sich vor dem Landgericht verantworten
Laut Anklage im Prozess vor dem Landgericht hatte Operateur Hartmut D. (Name geändert) am 14. März 2007 in seiner Praxis bei dem Jungen unter Vollnarkose einen HNO-Eingriff vorgenommen. Nach dem eigentlich komplikationslosen Eingriff habe der heute 65 Jahre alte Arzt den Patienten unter unzureichender Überwachung in den Aufwachraum entlassen.
Dort, so die Anklage weiter, kam es zu einer Nachblutung, die zunächst nicht bemerkt wurde, in der Folge zu einem Atemstillstand und schließlich zu schwersten Hirnschäden des Neunjährigen. Eine Woche nach dem Eingriff starb der Junge.
HNO-Operation: Eine Woche nach dem Eingriff starb der Junge
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Praxis personell und apparativ nicht für solche Eingriffe ausgestattet war. So sei unter anderem ein Pulsoximeter, mit dem die Sauerstoffsättigung des Blutes gemessen wird, nicht vorhanden gewesen. Dies hätte auch den Eltern des Jungen bei der Patientenaufklärung mitgeteilt werden müssen. Der Operateur ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.
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Der Praxis-Mitinhaber, heute 69 Jahre alt, muss sich wegen Beihilfe durch Unterlassen verantworten. Auch er hatte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht für eine angemessene Ausstattung der Praxis gesorgt.
Plädoyer: HNO-Praxis soll nicht ausreichend ausgestattet gewesen sein
Schon vor vier Wochen war in dem Verfahren erstmals plädiert worden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Operateur ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung und für den Mitinhaber der Praxis eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu à 120 Euro gefordert.
Die Verteidigung hatte jeweils auf Freispruch plädiert. Danach wurde auf Antrag der Anwälte noch eine Zeugin gehört, sodass jetzt erneut plädiert werden müsste, bevor ein Urteil verkündet werden kann.