Hamburg. Ein Mann erleichtert sich an einer S-Bahn. Als er auf sein Fehlverhalten angesprochen wird, eskaliert die Situation.

Diesen Einsatz am Hamburger Hauptbahnhof werden die beteiligten Bundespolizisten so schnell nicht vergessen. Ein betrunkener 31-Jähriger hat am Sonntagabend zunächst gegen eine S-Bahn uriniert und im Anschluss die Beamten mit Kopfstößen attackiert.

Die Situation eskalierte, als sich der vor den Augen von Kindern erleichternde Mann von Mitarbeitern der Deutschen Bahn auf sein Fehlverhalten angesprochen wurde. Gepusht durch einen beträchtlichen Alkoholpegel schien der Täter davon überzeugt zu sein, schier unbändige Kräfte hervorbringen zu können.

Bundespolizei am Hauptbahnhof mit Kopfstößen attackiert

Nachdem er zunächst das DB-Sicherheitspersonal an seine Grenzen brachte, nahm er es auch mit den angeforderten Bundespolizisten auf. „Dabei setzte der Beschuldigte gezielt Kopfstöße gegen die Polizeibeamten ein und spuckte um sich“, teilte der Hamburger Bundespolizeisprecher Rüdiger Carstens mit.

Die Beamten fesselten den auch verbal aggressiv auftretenden 31-Jährigen, setzten ihm eine Spuckschutzhaube auf und brachten ihn auf ein Polizeirevier. An seinem heftigen Widerstand änderte allerdings auch der Anblick der Gewahrsamszelle nichts. „Ein Polizeibeamter wurde durch einen tätlichen Angriff an der Hand verletzt“, schilderte Carstens den weiteren Verlauf.

Mann uriniert gegen S-Bahn – mehrere Strafverfahren

Auf richterliche Anordnung entnahm ein Arzt dem Mann eine Blutprobe, um ihn auf Alkohol und Drogen zu untersuchen. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Polizisten fest, dass der 31-Jährige wegen räuberischen Diebstahls von der Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausgeschrieben war. Nachdem er sich wieder beruhigt hatte und weitgehend ausgenüchtert war, wurde er wieder freigelassen.

Sein Verhalten wird ihn allerdings noch weiter beschäftigen, denn die Liste der eingeleiteten Strafverfahren ist lang: Verdacht auf einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand, Beleidigung, Körperverletzung, Verunreinigung von Bahnanlagen sowie Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung.