Hamburg. Die neue B75 ist unerwartet früh freigegeben worden. Ein Anwohner hatte seine Klage wegen schlechten Lärmschutzes zurückgezogen.

Die neue Wilhelmsburger Reichsstraße ist schon am Sonntag um 15.30 Uhr für den Verkehr freigegeben worden. „Die Verkehrsumlegungen sind erfolgt. Der Verkehr läuft seit 15.30 Uhr“, sagte Verkehrskoordinator Christian Merl am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Ursprünglich sollte erst von Montag an (5.00 Uhr) der Durchgangsverkehr rollen – zuvor wurden über das lange Feiertagswochenende noch Restarbeiten erledigt.

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Voraussetzung dafür, dass die neue B75 überhaupt freigegeben werden konnte, war das Ende einer juristischen Auseinandersetzung. Ein Anwohner hat am Freitag seinen Eilantrag gegen den aus seiner Sicht unzureichenden Lärmschutz beim Verwaltungsgericht zurückgezogen, sagte Jan Stemplewitz, Sprecher der Verwaltungsgerichte, dem Abendblatt. Damit sei das Verfahren erledigt.

Wie berichtet, hatte ein Mitglied der Initiative "Engagierte Wilhelmsburger", die seit Jahren den Bau der Trasse bekämpft, einen Eilantrag beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingereicht, um die Eröffnung zu stoppen. Entlang der parallel zur neuen Schnellstraße verlaufenden Bahntrasse seien noch nicht alle Lärmschutzwände auf der vorgesehenen Höhe errichtet worden. Dies will die Bahn AG bis zum kommenden Frühjahr nachholen. Der Initiative ist das zu spät.

Lärmschutz entlang Bahntrasse noch nicht ausgebaut

Das Oberverwaltungsgericht hat aber entschieden, dass es für die Klage nicht zuständig ist, sondern das Verwaltungsgericht. Zudem wies es daraufhin, dass alle im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Auflagen ordnungsgemäß erfüllt seien. Denn juristisch wird der Lärmschutz von Schiene und Trasse getrennt betrachtet: Während die Lärmschutzwände an der neuen Straße bereits in der vorgeschriebenen Höhe stehen, ist lediglich der Schutz entlang der Trasse noch nicht vollständig ausgebaut.

Am Freitag sollte das Verwaltungsgericht eine Entscheidung in der Sache treffen. Doch der Kläger hat einen juristischen Erfolg offenbar nicht mehr für wahrscheinlich gehalten und den Eilantrag zurückgezogen. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen.