Hamburg. Die Bürgerschaftsfraktion hatte einen Eilantrag gestellt und ist vorerst gescheitert. Beendet ist der Streit damit nicht.
Die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft ist mit ihrem Versuch, sich auf juristischem Weg Zugang zum Bürgerhaus Wilhelmsburg zu verschaffen, gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag der Fraktion abgelehnt, mit dem diese die Stadt aufgefordert hatte, ihren Einfluss auf den Stiftungsrat der Einrichtung geltend zu machen.
Das Gremium hatte mehrfach Anträge der AfD, im Bürgerhaus politische Veranstaltungen durchzuführen, abgelehnt. Zur Begründung hieß es, man habe Sorge, dass die Vermietung von Räumlichkeiten an die AfD die erfolgreiche Arbeit der Einrichtung als Bürger- und Begegnungsstätte erschweren oder sogar beschädigen könnte.
Daraufhin hatte die Fraktion zunächst das Bezirksamt Mitte um Intervention gebeten. Als auch diese abgelehnt wurde, war die AfD vor Gericht gezogen. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei dem Bürgerhaus Wilhelmsburg nicht um eine öffentliche Einrichtung. Zwar verfolge das Bürgerhaus öffentliche Zwecke. Dennoch verfüge die Stadt nicht über ausreichende Mitwirkungs- oder Weisungsrechte gegenüber der Stiftung.
AfD behält sich weitere Schritte vor
Die beiden Vorsitzenden der AfD-Bürgerschaftsfraktion, Dirk Nockemann und Alexander Wolf, kritisierten die Entscheidung: „Die Gründe für die Ablehnung aus formaljuristischen Gründen sind wenig überzeugend.“ Ein Bürgerhaus mit klar öffentlichen Zwecken müsse auch die AfD als demokratisch legitimierte Partei und stärkste Oppositionskraft des Deutschen Bundestages berücksichtigen. Die Fraktion behalte sich weitere juristische Schritte vor.
Die Fraktion der Linken begrüßte den Gerichtsbeschluss. „Das Gericht stützt die Unabhängigkeit ziviler Institutionen. Und sein Urteil stärkt die Kräfte, die gegen Rassismus und für eine solidarische Gesellschaft wirken“, sagte der kulturpolitische Sprecher Norbert Hackbusch.