Hamburg. Das Landgerichtsurteil in dem kuriosen Fall soll am 17. November gesprochen werden. Doch es gibt eine klare Tendenz.

Der Rechtsstreit zwischen der New Yorker Künstlerin Yoko Ono und der seit ein paar Monaten geschlossenen Yoko-Mono-Bar im Karoviertel ist noch nicht entschieden. Am Freitag wurde der kuriose Fall vor der 18. Zivilkammer des Landgerichts verhandelt. Das Urteil soll am 17. November verkündet werden.

Ein bisschen zu spät für den Barbetreiber Nima Garous-Pour, der derzeit am Valentinskamp eine namhafte Immobilie renoviert. Es sind die Räumlichkeiten der ehemaligen Diskothek Madhouse. Dort will Garous-Pour am 9. November eine neue Yoko-Mono-Bar eröffnen – falls das Recht auf seiner Seite sein sollte. Wenn nicht, will Garous-Pour zunächst mit dem Namen Mono operieren.

Im Gerichtssaal wurden am Freitag die bereits bekannten Positionen ausgetauscht. Kann man eine Bar in Hamburg mit einer 84-jährigen New Yorker Künstlerin verwechseln, weil sich die Namen ähneln? Ja, behaupteten die Ono-Anwälte. Nein, behauptete Mono-Anwalt Jens Kristian Peichl.

Der Richter ließ erkennen, dass er eher der ersten Auffassung zuneigt. Er hatte diese Position bereits in einer einstweiligen Verfügung vertreten, gegen die nun Garous-Pour und sein Anwalt Peichl vorgegangen waren. Garous-Pour findet, seine Bar habe sich in Hamburg einen gewissen Ruf erworben, quasi eine eigene Marke kreiert. Und diese Marke will er nun am Valentinskamp nutzen. Ob er das darf, wird eventuell das Oberlandesgericht entscheiden müssen – falls Berufung gegen das Landgerichtsurteil eingelegt wird.