Hamburg. Der Junge hatte leblos im Becken getrieben und kam nach Wiederbelebungsmaßnahmen ins Krankenhaus, wo er starb.
Zwei schwere Badeunfälle haben das sonnige Wochenende überschattet: Ein drei Jahre alter Junge kam dabei ums Leben, ein junger Mann wird nach einem leichtsinnigen Sprung in die Alster vermutlich vom Kopf abwärts gelähmt bleiben.
Für den kleinen Jungen, der am Sonnabend im Schwimmbad St. Pauli leblos aus dem Wasser gezogen worden war, gab es zunächst noch etwas Hoffnung. Doch am Sonntagmittag herrschte traurige Gewissheit: Der Dreijährige hat es trotz intensivmedizinischer Behandlung im UKE nicht geschafft.
Ermittlungen gegen die Mutter?
Wie genau es zu dem tragischen Badeunfall kommen konnte, ist noch nicht aufgeklärt. Die Polizei prüft, ob Ermittlungen gegen die Mutter des Jungen und das Schwimmbadpersonal eingeleitet werden, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben könnten.
Nach bisherigen Erkenntnissen bemerkte die Mutter am Sonnabend gegen 14 Uhr, dass ihr Sohn nicht mehr an ihrer Seite war. Ein Bademeister sah den Jungen leblos am Grund des Lehrschwimmbeckens treiben. Wie lange er dort schon lag, ist nicht bekannt. Sofort zog er das Kind aus dem Becken und versuchte es zu reanimieren, Mitarbeiter der Rettungsleitstelle unterstützten ihn dabei per Telefon. Der Junge wurde dann dem Notarzt übergeben, der die Wiederbelebung fortsetzte. Das Kind und seine geschockte Mutter kamen ins Krankenhaus. Dort verstarb der Dreijährige am Sonntagmittag.
Mann nach Sprung in die Alster vermutlich querschnittsgelähmt
Weiterhin kritisch, aber nicht hoffnungslos, ist der Zustand des eineinhalbjährigen Jungen, der am 27. April während eines Kindergarten-Ausflugs am Georg-Raloff-Ring in ein Regenrückhaltebecken stürzte und fast ertrunken wäre. Offenbar hatte sich das Kleinkind unbemerkt von der Gruppe entfernt, die von fünf Erzieherinnen einer Steilshooper Kita beaufsichtigt worden war. Kurz nachdem sie sein Fehlen bemerkten, entdeckten sie das Kleinkind leblos treibend in dem Gewässer. Gegen die fünf Betreuerinnen hat die Staatsanwaltschaft jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht sowie fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, sagte Behördensprecherin Nana Frombach dem Abendblatt.
Bereits am Freitagabend ist ein betrunkener 24 Jahre alter Mann aus Litauen von der Lombardsbrücke in die Binnenalster gesprungen. Weil die Alster an dieser Stelle sehr flach ist, schlug er mit dem Kopf am Grund auf und erlitt einen Genickbruch. Von seinen Freunden wurde der bewusstlose Mann darauf an Land gezogen. Nach Angaben eines Feuerwehrsprechers sei er mit schwersten Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen und dem Verdacht auf „hohen Querschnitt“ ins Krankenhaus befördert worden. Es war nicht das erste Mal, dass ein junger Mann die geringe Wassertiefe in diesem Bereich unterschätzt hat. Im Juli 2011 sprang ein 21-Jähriger ebenfalls kopfüber von der Lombardsbrücke in die Alster und erlitt tödliche Verletzungen.