Erstmals verlangt ein Ehepaar Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Grundrechtsverletzung – begangen an der Pflegetochter.
Am 24. August 2012 erhält Peter Marquard, erst seit knapp drei Monaten Jugendamtsleiter im Bezirk Hamburg-Mitte, eine E-Mail. Sie kommt von seinem Chef, Andy Grote (SPD), damals Bezirksamtsleiter. Er schreibt: „Lieber Herr Marquard, über diesen Fall sollten wir uns mal unterhalten. Eigentlich müsste es möglich sein, diese etwas absurde Dauerauseinandersetzung beizulegen.“
Zwei Monate später sorgt dieser Fall in Hamburg für Schlagzeilen. Es geht um Sabine und Holger Schuster und ihre Pflegetochter Jule. Zu ihrem Schutz sind ihre Namen verändert. Das Abendblatt veröffentlicht im Oktober 2012 die Geschichte „Der Kampf um Jule“. Beendet wurde sie bis heute nicht. Im Gegenteil. Obwohl die Verantwortlichen eine „lückenlose Aufklärung“ versprochen hatten, ist auch knapp vier Jahre später die „absurde Dauerauseinandersetzung“ noch in vollem Gange.
Warum bloß immer wieder das Jugendamt Hamburg-Mitte? Im Jahr 2009 starb die kleine Lara Mia stark unterernährt. Das Mädchen wurde nur neun Monate alt. Im Februar 2012 starb Chantal im Alter von elf Jahren in der Wohnung ihrer Pflegeeltern ebenfalls in Wilhelmsburg an einer Methadon-Vergiftung. Beide Kinder waren in der Zuständigkeit dieses Jugendamts.
Nach Chantals Tod mussten zuerst die Jugendamtsleiterin Pia Wolters und dann der damalige Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD) ihren Posten räumen. Ihre Nachfolger wurden Peter Marquard und Andy Grote.
Wenn Jule schrie, wurde sie mit kaltem Wasser übergossen
Und nun Jule. Ihr Fall liegt gänzlich anders als der von Lara Mia und Chantal, bei denen Jugendamtsmitarbeiter nicht genau genug hingeguckt hatten. Und trotzdem ruft das Handeln des Jugendamts Hamburg-Mitte im Fall „Jule“ wieder mal Betroffenheit hervor, beschäftigt Gerichte und Bürgerschaft. Und rückt nun erstmals die Stadt als Beklagte in den Mittelpunkt. Denn die Pflegeeltern Schuster verklagen die Stadt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen schwerer Grundrechtsverletzung – begangen an ihrer Pflegetochter Jule. „Ein solches Verfahren ist mir bundesweit bisher nicht bekannt“, sagt Michael Greiwe von der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes.
Jule ist vier Monate alt, als sie im April 2001 zu den Schusters kommt. Das Jugendamt Wandsbek hatte damals angefragt, ob das Ehepaar, das fünf eigene Kinder großgezogen hat, das schwer traumatisierte Mädchen, dessen Mutter alkohol-, drogen- und medikamentenabhängig ist, kurzfristig in Pflege nehmen könne.
Damals waren die Schusters für die Stadt die Lösung. Heute sind sie ein Problem. Aus der Bereitschaftspflege wird sieben Monate später eine Dauerpflege. Jule ist ein sogenanntes FAS-Kind. Sie leidet wegen des Alkohol- und Drogenkonsums ihrer Mutter in der Schwangerschaft unter dem „fetalen Alkoholsyndrom“. Das äußert sich in Schlafstörungen, starker Stressanfälligkeit und heftigen Wutanfällen. Impulskontrollverluste, nennen das die Ärzte.
Dazu kommen massive Ängste. „Jule ist durchzogen mit Trennungsängsten“, sagt Sabine Schuster. Sie klammert wie ein Äffchen. Tag und Nacht. Mit drei Jahren hat Jule Angst, ins Auto zu steigen, weil da ein Tiger sitzt. Sie haben ihn erst in den Gartenschuppen gesperrt und dann zu einem netten Wärter im Tierpark Hagenbeck gebracht. Dann erst war der Tiger weg.
Jule bekommt das Attest „extrem traumatisiert“
Bereits im Juli 2002 bekommt Jule wegen ihrer Schädigungen einen Feststellungsbescheid der Schwerbehinderung von 50 Prozent mit den Kennzeichen H (hilflos) und B (Begleitung).
Sämtliche therapeutischen Maßnahmen werden von Anfang an vom Jugendamt festgelegt und gemeinsam mit den Pflegeeltern in den Hilfeplangesprächen besprochen. Außerdem lässt der Amtsvormund von Jule im September 2003 ein Gutachten über das Mädchen erstellen. Dr. Stachowske kommt zu dem Ergebnis, dass Jule „aufgrund des komplexen Störungsbildes der Mutter“ in ihrer frühen Kindheit „extrem traumatisiert“ worden ist.
Jules Großmutter hat ausgesagt, dass sie kurz nach der Geburt mit ihrer Tochter und dem Baby einen „kalten Entzug“ durchgeführt habe, indem sie beide in ein Zimmer sperrte. Die Mutter hat Jule mit vier Monaten mehrmals auf die kleinen Beinchen gestellt, weil sie dachte, ein Säugling könne laufen. Jule ist immer wieder gestürzt und hat geweint. Wenn sie schrie, wurde sie mit kaltem Wasser übergossen.
Jules Krankengeschichte findet sich in sämtlichen Akten. Sie ist deshalb so wichtig, im Detail erzählt zu werden, weil in der späteren Auseinandersetzung mit dem Jugendamt Hamburg-Mitte den Pflegeeltern der ungeheuerliche Vorwurf gemacht worden ist, sie hätten immer wieder selbst Krankheiten bei Jule „diagnostiziert“.
Als den Pflegeeltern 2009 das Sorgerecht (das sie im April 2010 zurückerhalten) entzogen wird, ist vor Gericht von „ausufernden Arztbesuchen“, „Selbstdiagnose“, „nicht nachvollziehbarer Krankmachung“ und „selbst ernannten Experten“ die Rede, die Jule ein „durchweg defizitäres Selbstbild“ vermittelten. Und es ist die Rede von „dem System“ Schuster.
Der Kampf um das Mädchen beginnt schon 2008
Man sucht irgendwann in dieser Geschichte nach dem Wendepunkt. Nach dem Grund dafür, dass der Schalter umgelegt wurde. Wer hat dafür gesorgt, dass der Vorhang fiel, sodass sozusagen aus einer lebendigen Aufführung ein furchtbares Drama wurde?
Der Kampf um Jule beginnt im Mai 2008. Da ist das Mädchen bereits sieben Jahre (!) in der Familie Schuster. Und nach einem Hausbesuch – es sollte der letzte für die nächsten fünf (!) Jahre sein – gibt die fallführende Jugendamtsmitarbeiterin Frau S. aus Hamburg-Mitte, wohin die Zuständigkeit 2005 von Wandsbek gewechselt ist, zu Protokoll: „Die Beziehung von den Pflegeeltern zu Jule ist liebevoll, klar zugewandt und offensichtlich über Jahre stabil gewachsen. Aus hiesiger Sicht geht es ihr in der Familie sehr gut. Sie wird geliebt, gehalten, gefördert und unterstützt.“
Ein Jahr später ist alles anders. Und die Frage, die nun auch die Richter beschäftigen wird, ist, ob sämtliche Beteiligte sieben Jahre lang mit ihrer Einschätzung über die Schusters komplett danebenlagen – oder ob die Pflegeeltern von einem auf den anderen Tag zu völlig unfähigen Erziehern mutiert sind? Schlimmer noch: Ob die Schusters sich gar der Kindeswohlgefährdung an Jule schuldig gemacht haben? Weil die Pflegemutter nämlich das Kind von Arzt zu Arzt schleppe, leide sie womöglich unter dem sogenannten Münchhausen-by-proxy-Syndrom (MBPS). Sie rede also das Kind nur krank, um es medizinisch behandeln zu lassen. Mit diesem schweren Vorwurf jedenfalls wird im August 2009 beim Familiengericht der Antrag begründet, den Schusters das Sorgerecht für Jule zu entziehen.
Die Vorwürfe stammen von einem Jugendamtsmitarbeiter
Antragsteller ist Herr M. vom Jugendamt – obwohl er für die Schusters gar nicht zuständig ist. Und hier findet sich wohl die Antwort für die skandalöse Eskalation des Falls: Kaum vorstellbar, dass vorher alle an dem Fall Beteiligten irrten oder dass sich die Schusters im Handumdrehen von liebevollen Pflegeeltern zur Gefahr für Jule verwandelten. Nein, im Sommer 2009 beginnt ein perfides Machtspiel zwischen dem ASD-Mitarbeiter Herrn M., der von seiner Leitung gedeckt wird, und Pflegeeltern, die sehr genau um ihre Rechte wissen, weil Holger Schuster als Diplom-Sozialpädagoge selbst Jahrzehnte beim ASD gearbeitet hat. Und die sich fortan mit allen Mitteln gegen den Sorgerechtsentzug und die später drohende Herausnahme von Jule aus ihrer Pflegefamilie wehren.
Der Grund für diesen Machtkampf trägt vermutlich zwei Namen: Tim und Eva. Auch ihre Namen sind geändert. Diese schwer traumatisierten Geschwister, damals zehn und 13 Jahre alt, hatten die Schusters nach reiflicher Überlegung und unter Einbeziehung des Familienrats im September 2005 ebenfalls noch bei sich aufgenommen. Damit Tim und Eva ein Zimmer bekommen, räumen sie ihr Schlafzimmer und ziehen in den Keller.
Tim ist ein Schulfreund ihres Sohnes. Als er vier Jahre alt ist, stirbt seine Mutter an einem Hirntumor. Tims Vater ist kaum anwesend. Die Geschwister wachsen beim Großvater auf, der Holger Schuster im Jahr 2000 bittet, die Vormundschaft für beide Enkel zu übernehmen. Als auch der Opa stirbt, weigern sich Onkel und Tante, die Geschwister bei sich aufzunehmen. Die Schusters sind für Tim und Eva, die seit 1999 in psychiatrischer Behandlung sind, die letzte Rettung vor dem Heim.
Ein Pflegekind der Familie gerät aus den Fugen
Vier Wochen nach der Aufnahme erklärt Tim seinen Pflegeeltern, er habe „ein Kind im Kopf, das ihm Gewaltaufträge erteile“. Als Tim mit Beginn der Pubertät depressiv wird, Stimmen hört, klaut, aufs Dach rennt, unter Verfolgungswahn leidet und Gewalt ausübt, klagen die Pflegeeltern gerichtlich Hilfe ein. „Weil das Jugendamt viel zu lange untätig geblieben ist“, sagt Holger Schuster.
Nach Eva verlässt im Frühjahr 2008 auch Tim die Familie Schuster. Zuständig für die Geschwister beim Jugendamt wird Herr M. Tim gibt plötzlich an, von seinem Pflegevater geschlagen worden zu sein. Holger Schuster verliert das Sorgerecht. Das Jugendamt Hamburg-Mitte wird als Amtsvormund eingesetzt. Dagegen geht Holger Schuster gerichtlich vor. Das Gericht gibt ein Gutachten in Auftrag. Ergebnis: Das Verhältnis zwischen Tim und seinem Pflegevater sei gestört, aber „ebenso ergaben sich hier auch deutliche Hinweise, dass die körperlichen Übergriffe, die Tim zwischendurch als Begründung hervorgebracht hat, nicht stattgefunden haben“.
In jenem Gutachten erklärt Herr M., dass er „einen Hausbesuch“ bei Familie Schuster abgestattet habe. Auffällig sei, dass die weitere Pflegetochter, die sich „noch dort befindet, nun angeblich Verhaltensauffälligkeiten zeigt und weitere Unterstützung braucht“.
Glaubt man dem Ehepaar Schuster, ist das die erste unwahre Behauptung, die Herr M. in diesem Fall aufgestellt hat. „Es gab keinen Hausbesuch von Herrn M. bei uns. Er kannte uns und unser Pflegekind Jule gar nicht“, sagen die Schusters. Ob Herr M. gelogen hat, muss jetzt das Gericht klären.
Es muss auch klären, ob das Jugendamt durch „grob fahrlässige Amtspflichtverletzungen“, so der Vorwurf der Pflegeeltern, die Gesundheit von Jule gefährdet hat. Als nämlich der eingesetzte Gesundheitspfleger Herr H. dem Mädchen im Dezember 2011 die von ihren Fachärzten verordneten Notfall-Medikamente verweigert hat. Worauf sich der behandelnde Arzt Dr. Reinhold Feldmann von der Uniklinik Münster empört, es sei nicht Aufgabe von Herrn H., „nach laienhafter Lektüre des Beipackzettels“ einer Medikation nicht zuzustimmen. Feldmann: „Ein solcher Fall von jugendamtlicher Kindeswohlgefährdung ist mir aus langjähriger Praxis nicht bekannt.“
Ein Gutachten kritisiert das Verhalten des Jugendamts
Das Gericht muss weiter klären, ob Jules Gesundheit gefährdet wurde durch „schwerwiegend unterlassener Tatsachenaufklärung“. Weil nämlich vor Gericht oder später bei Kleinen Senatsanfragen vor der Bürgerschaft vom Jugendamt nicht dargelegt wurde, dass es sich bei Jule (50 Prozent) und bei Tim (80 Prozent) um schwer behinderte Kinder handelt.
Das Gericht muss auch der Frage nachgehen, warum das Jugendamt nach dem schwerwiegenden Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, mit dem der Sorgerechtsentzug begründet wurde, nicht sofort einen Hausbesuch bei den Schusters abgehalten hat. Und warum weder behandelnde Ärzte noch begleitende Pflegedienste zu diesem Verdacht befragt wurden. Und warum den Pflegeeltern keine Hilfen angeboten wurden – all diese Maßnahmen sieht nämlich das Gesetz zwingend vor.
Ein Gutachten, das 2012 zu dem Ergebnis kommt, dass Jule bei ihren Pflegeeltern bleiben darf, kritisiert dieses Verhalten massiv. Vom Jugendamt sei ein Sorgerechtsentzug vorangetrieben worden, schreibt der Gutachter, „ohne dass zwischen Mai 2008 und Februar 2012 auch nur ein persönlicher Kontakt zu dem betreffenden Kind bestand“.
Das Gericht muss schließlich klären, ob die Bürgerschaft belogen worden ist, weil es in einer Drucksache zum Fall Jule heißt, dass die Pflegeeltern eine Vorstellung des Mädchens im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) verhindert hätten. Richtig ist aber, dass das UKE selbst den Termin der Begutachtung abgesagt hat. Die behandelnde Ärztin war nämlich der Meinung, die Untersuchung sei Jule nicht zuzumuten.
Es ist nicht so, dass Jules Pflegeeltern ihren Kampf gegen das Jugendamt alleine austragen müssen. Im Gegenteil: Sie haben mächtige Verbündete. Hochkarätige Ärzte und engagierte Mitarbeiter von Pflegediensten, Lehrer und Gutachter, Psychologen und Therapeuten. Und selbst der ehemalige Landesjugendamtschef Dr. Wolfgang Hammer, der sich 2009 vergeblich für einen Zuständigkeitswechsel „im Sinne einer glückenden Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Pflegeeltern“ ausgesprochen hatte, gab später unter Zeugen zu, der Fall ,Jule‘ sei „der schwerste Fehler seiner Amtszeit“ gewesen.
Ärzte stellen sich auf die Seite der Pflegeltern
Doch je mehr diese Menschen, die Jule so gut kennen und ihre Entwicklung loben, für die Pflegeeltern Partei ergreifen, desto heftiger wehrt sich ein kleiner Kreis von ASD-Mitarbeitern um den Sozialarbeiter Herrn M. im Jugendamt Hamburg-Mitte.
Es gibt ungezählte Schreiben von Ärzten, die Jule jahrelang behandelt haben, die sich mächtig über das Jugendamt empören. Dr. Feldmann schreibt einen Tag, bevor er im EU-Parlament über das FAS-Syndrom sprechen soll, in einer Stellungnahme: „Die Verleugnung der Diagnose ,FAS‘ durch das Jugendamt ist fahrlässig. Die vom Jugendamt gestellte Diagnose ,Münchhausen-by-proxy-Syndrom‘ greift die Eltern ehrabschneidend an, sie ist als solche wohl eine strafbare Handlung. Das Treiben ihres Jugendamts wirkt von Ferne wie Kindesmisshandlung.“
Dr. Hans Kowerk schreibt: „In Bezug auf die Pflegeeltern könnte man sagen, dass das Jugendamt sich ihnen gegenüber so verhält wie gegenüber einem Menschen, dem man Wasser und Seife entzieht und anschließend vorwirft, er würde sich nicht waschen. Diese Zwickmühle sieht konkretisiert so aus, dass den Pflegeeltern der Vorwurf mangelnder Sorge um das Pflegekind gemacht wird. Aber wenn sie sich im Rahmen ihrer Sorge um eine angemessene Behandlung des Kindes bemühen, wird dieses als Münchhausen-by-proxy-Syndrom bezeichnet und damit als Schädigung des Kindes. Dieses Muster setzt sich fort, wenn alle Ärzte, die von den Pflegeeltern aufgesucht werden, als befangen, für inkompetent oder korrumpiert und alle ihre Befunde und Äußerungen zu Gefälligkeitsäußerungen und ihre Behandlungen für unsinnig bis schädigend erklärt werden. Mal abgesehen von dem diskriminierenden Charakter dieser Meinung: Wenn die Pflegeeltern diesem Einwand der Behörden folgen würden, müssten sie den Arzt wechseln – was ihnen dann wiederum als Ärztehopping ausgelegt werden würde.“
Der Streit schadet Jule und ihrem Sicherheitsgefühl
Dr. Kowerk schreibt weiter: „Die Erzeugung solcher sogenannter Double-bind-Beziehungen sind erwiesenermaßen psychisch äußerst schädlich und damit auch schädlich für das Pflegekind. Der Schädiger ist aber hier das Jugendamt – Herr M. – das diese double-bind-Situationen erzeugt und nicht die Pflegeeltern.“
Die Verfahrenspflegerin Angela van Beek schreibt im Jahr 2012: „Ich würde mir daher in Jules Interesse wünschen, dass das Kind zukünftig seine weitere Entwicklung in seiner Familie nehmen kann, ohne weiterhin von Ängsten über eine möglicherweise bevorstehende Herausnahme besetzt zu sein; dass es sich einfach sicher fühlen kann. Leider lässt die Stellungnahme des Bezirksamts Hamburg-Mitte vom 3.9.2012 genau dieses Sicherheitsgefühl und -bedürfnis nicht erwarten. Bei mir erweckt diese Stellungnahme den Eindruck, dass es dem Bezirksamt Hamburg-Mitte an dieser Stelle nicht um das Wohl des Pflegekindes, sondern um die Durchsetzung von Machtpositionen geht.“
Die Einschätzung des freien Trägers, des Verbunds sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE), der die Schusters über Jahre begleitet: „Die Pflegeeltern sind äußerst kooperativ und offen. Terminwünschen meinerseits wurde stets entsprochen, noch nie wurde mir ein Hausbesuch verwehrt. Die Pflegeeltern sind sehr reflektiert, suchen oft meinen Rat und sind auch offen für Kritik und Vorschläge. Sie sind sehr engagiert. Um sich kontinuierlich weiterzubilden, nehmen sie regelmäßig an Fortbildungen teil. Sie legen große Hoffnungen in pflanzliche und homöopathische Mittel.
Eine wesentliche und sehr einschneidende Veränderung war, dass den Pflegeeltern das Sorgerecht entzogen und ein Amtsvormund eingesetzt wurde. Sehr behutsam wurde Jule das erklärt. Diese plötzliche Veränderung und die damit einhergehende neue Situation überforderte Jule jedoch sehr.“ Die Folgen laut VSE: „Vermehrt auftretende Ängste, Jule konnte nur bei den Pflegeeltern einschlafen, wurde wie ein Baby in den Schlaf gewogen, ging nicht mehr alleine auf Toilette, hatte Angstträume und vermehrte Impulskontrollverluste.“
All das aber führte beim Jugendamt nicht zum Umdenken. Im Gegenteil: Am 18. Februar 2012 klingeln drei Mitarbeiter des Kinder- und Jugendnotdienstes bei den Schusters an der Haustür. Sie suchen Jule – treffen aber nur den 17-jährigen Sohn der Schusters an. Sie klingeln alle halbe Stunde und bedrängen den Jungen, bis der Sohn das Haus vor Angst mit seinem Freund verlässt. Die beiden werden noch verfolgt und verstecken sich in der Nachbarschaft.
Es ist der traurige Höhepunkt in der Auseinandersetzung, die zuletzt einer Jagd gleicht. „Das war wie Krieg“, sagt Sabine Schuster. Und die weiterhin auf die versprochene lückenlose Aufklärung wartet.
Bei einer solchen Aufklärung helfen in erster Linie die Akten. Aber die Pflegeeltern müssen fünf (!) Jahre darum kämpfen, Akteneinsicht zu bekommen. Als sie schließlich vorm Oberverwaltungsgericht recht bekommen, werden ihnen aber nicht die vollständigen Akten vorgelegt: Erst das Rechtsamt im Bezirk Hamburg-Mitte belehrt das eigene Jugendamt, dass die Akteneinsicht „auf Grundlage von Originalakten“ erfolgen muss. Haben sie diese inzwischen einsehen können? „Nein, wir haben bis heute nicht die Originalakten einsehen können“, sagt Sabine Schuster.
Auch die Politiker versuchen immer wieder, mit Kleinen Anfragen die skandalöse Geschichte lückenlos aufzuklären. Als diese Anfragen des CDU-Abgeordneten Christoph de Vries im November 2012 nur unzureichend beantwortet oder ganz verschwiegen werden, verliert schließlich auch Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) die Geduld. Sie rügt den Senat, weil der „in grober Weise“ gegen seine Antwortpflicht verstoßen habe. Und sie fordert Bürgermeister Olaf Scholz auf, „sich der Angelegenheit anzunehmen“, da der Senat seiner Antwortpflicht „nicht in verfassungsgemäßer Weise“ nachgekommen sei.
Grote hat die Pflegeeltern als Rechtsanwalt vertreten
So erfahren die Parlamentarier nicht, dass der Gutachter das Jugendamt wegen seines Vorgehens in diesem Fall scharf kritisiert hat. Denn auf die Frage: „Was sagt das Gutachten über Handlungen des Jugendamts?“, lautet die Senatsantwort: „Das Gutachten hat im Hinblick auf das Jugendamt keine Feststellungen getroffen.“ Um dann hinzuzufügen: „Soweit der Gutachter in seinen Ausführungen auch Anmerkungen im Hinblick auf Handlungsweisen des Jugendamts macht, sind diese nicht vom Gutachterauftrag umfasst und basieren nicht auf gesicherten Sachverhaltsannahmen, sondern im Wesentlichen auf den Ausführungen der Pflegeeltern.“
Verbale Trickserei also statt lückenloser Aufklärung. Die sähe natürlich anders aus. War aber vielleicht auch nie gewollt. Und nicht mehr möglich – ohne einen professionellen Streitschlichter. Und ohne das Eingestehen von Fehlern. Zu verhärtet sind die Fronten. Zu verletzend der Ton.
So geht es Jule heute
So ergibt sich aus dem Jugendamts-internen E-Mail-Verkehr, dass Jörg Poschinski, der Chef von Herrn M., die Schusters als „nachweislich kommunikationsgestört“ und „spezielle“ Bürger bezeichnet. Er schreibt von einem „ätzenden Kundenkontakt“, die Pflegeeltern seien „hochproblematisch und in ihrer Kommunikation gestörte Kooperationspartner“. Sie seien zu einer „konstruktiven Zusammenarbeit nicht befähigt“. Er schreibt von einer „zu parteilichen Pflegeelternberatung“, und bietet an: Sollte es Klärungsbedarf geben, stünde er in dem „Vernichtungskrieg“ gerne zur Verfügung.
Jörg Poschinski ist jetzt neuer Jugendamtsleiter in Hamburg-Mitte und Nachfolger von Peter Marquard. Man würde gerne wissen, was er zu den aufgeführten internen E-Mails zu sagen und ob er die Pflegeeltern wirklich in dieser Weise verbal angegriffen hat? Und warum seiner Meinung nach dieser Fall dermaßen eskaliert ist? Und warum es in all den Jahren nicht möglich gewesen ist, zu einer vernünftigen Kommunikation zurückzukehren? Und was sein Mitarbeiter Herr M. zu den massiven Vorwürfen der Pflegeeltern sagt? „Wir bitten um Verständnis“, sagt Bezirksamtssprecherin Sorina Weiland, „dass wir uns zu einem laufenden Verfahren nicht äußern können.“
Auch Andy Grote war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Er ist ja auch nicht mehr auf seinem Posten. Auch er hatte eine „lückenlose Aufklärung“ versprochen, diese aber nicht hinbekommen. Dabei kennt er den Fall wie kein anderer. Schließlich war Grote, bevor er Bezirksamtsleiter wurde, als Rechtsanwalt tätig. Und hat die Pflegeeltern von 2008 bis 2010 in dem Fall vertreten. Gegen das Jugendamt.
Als Bezirksamtsleiter ist er dann im vergangenen Herbst auf insgesamt drei Gesprächswünsche der Schusters, diesen Fall ohne Gerichte zu Ende zu bringen, nicht mehr eingegangen. Nun sitzt Andy Grote in seiner neuen Funktion als Innensenator quasi selbst als Beklagter auf der Anklagebank.