Hamburg. Justizsenator macht sich erst ein Bild über mögliche Stasi-Verstrickungen des Linken-Politikers, bevor er über Anklage entscheidet.
Eine Entscheidung über eine Anklageerhebung gegen den Linken-Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi wegen mutmaßlicher Stasi-Verstrickungen ist auf absehbare Zeit nicht in Sicht. „Dafür gibt es keinen Termin“, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne).
Hintergrund ist ein Streit in der Justiz der Hansestadt darüber, ob Anklage erhoben werden soll oder nicht. Zunächst müsse sich die Strafrechtsabteilung seiner Behörde ein Bild machen, sagte Steffen. „Und dafür braucht es eben die Zeit, die es braucht.“
Hamburgs Strafrechtsabteilung wägt ab
Vor knapp einem Monat war bekanntgeworden, dass der zuständige Staatsanwalt nach umfangreichen Ermittlungen den Fraktionschef der Linken im Bundestag nicht belangen wollte, Generalstaatsanwalt Lutz von Selle ihn aber dennoch anwies, Anklage zu erheben. Dagegen begehrte der Beamte auf und beschwerte sich bei der Justizbehörde über die von ihm „als nicht rechtmäßig angesehene Weisung“.
„Ich entscheide nur mittelbar über eine Anklageerhebung gegen Gysi“, sagte Steffen. Wenn sich ein Beamter gegen eine Weisung wehren wolle, dann dürfe er das. Und diese „Remonstration“ liege jetzt in der Strafrechtsabteilung zur Prüfung. „Wenn von dort eine Einschätzung vorliegt, dann muss ich mir über eine Entscheidung Gedanken machen.“
Die Staatsanwaltschaft hat über Jahre geprüft, ob Gysi eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Es geht um die Frage, ob er als Anwalt in der DDR mit der Stasi zusammengearbeitet hat. Vor Gericht wehrte sich Gysi bisher stets erfolgreich gegen den Vorwurf, er habe Mandanten in der DDR verraten oder ausspioniert. (dpa)