Akteneinsicht der Denkmalschützer erfolgt. Sie werfen der Stadt vor, auf der Basis eines unbrauchbaren Gutachtens Investoren die Abrissgenehmigung der geschützten Bürotürme zu versprechen.
Hamburg-Mitte. Die Bieterfrist ist abgelaufen und die Finanzbehörde muss jetzt entscheiden, wer den Zuschlag für die City-Hochhäuser bekommen soll. Ganz nebenbei wird sich damit auch das Schicksal der denkmalgeschützten Türme klären: Abriss oder Sanierung und Umbau. Das öffentliche Interesse an der von Denkmalschützern leidenschaftlich verteidigten Immobilie lässt sich jedoch derzeit nicht befriedigen: Die Finanzbehörde verweigerte jegliche Auskunft über ihre Entscheidungsfrist, die Zahl der abgegebenen Gebote und die Frage, wie viele davon auf den Erhalt der einst weißen Hochhäuser am Eingang zur City setzen. Der daraufhin vom Abendblatt eingeschaltete Büro des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit reagierte entschieden.
Datenschützer Christoph Schnabel rügte einen Behördenverstoß gegen das vom Senat mit vielen Vorschusslorbeeren eingeführte neue Transparenzgesetz. Demnach dürfe die Information nicht mit dem lapidaren Hinweis auf ein „laufendes Verfahren“ verweigert werden. Es bedürfe einer genauen Begründung. Die Behördenantwort erfülle die formalen Anforderungen „mit Sicherheit nicht“. Schnabel bot seine Hilfe an, doch erzwingen können Hamburgs Hüter der Informationsfreiheit nichts. Das Verfahren laufe noch. Die Behörde blieb bei Ihrem Nein. Die rechtlichen Hinweise seien „nicht einschlägig“ schrieb Behördensprecher Daniel Stricker auf eine erneute Abendblatt-Anfrage.
Laut Transparenzgesetz dürfen die Behörden Auskunftsersuchen nur gut begründet ablehnen. Auch auf sogenannte Geschäftsgeheimnisse können sie sich nur berufen, wenn sie glaubhaft darlegen können, dass der Verrat der Geheimnisse sich tatsächlich schädlich auf ihre Geschäfte auswirken würde.
Hintergrund ist der massive Streit um den Erhalt der Häuser und die in der städtischen Verkaufsausschreibung schon vorab versprochene Abrissgenehmigung für die Bürotürme. Private Denkmaleigentümer, die ihre Immobilien oft teuer instandhalten (müssen), fühlen sich benachteiligt. Historiker sehen sich betrogen, weil die Stadt sich in § 1 ihres eigenen Denkmalschutzgesetzes zu vorbildlichem Umgang mit historischer Bausubstanz verpflichtet hat mit dem Ziel, Privateigentümer von Denkmälern zur Nachahmung anzuregen. Diese Vorgabe ist offenbar bei den City-Hochhäusern ignoriert worden, was die Behörde in der Öffentlichkeit nicht breit treten will.
Stadt wird Vorbildfunktion los
Schon durch den Verkauf wird die Stadt ihre Vorbildfunktion los und senkt damit die Messlatte für den Abriss. Laut Denkmalschutzgesetz ist er nur zulässig, wenn der Erhalt des Denkmals „wirtschaftlich unzumutbar“ ist. Die Denkmalschützer wollten ein Gutachten sehen.
Doch schon die nach Transparenzgesetz von der Stadt zu gewährende Akteneinsicht war nur nach Klageandrohung durch den Denkmalschützer und Verwaltungsrechtler Ulf Hellmann-Sieg vom Hamburger Büro Klemm & Partner durchgesetzt worden. Sie ergab jetzt, dass die amtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sich auf zwei Seiten beschränkt hat, nur mit Grobkostenindikatoren operiert und geschätzte 86 Millionen Sanierungskosten gegen einen mutmaßlichen Verkaufserlös von 80 Millionen rechnet. Daraus ergebe sich die wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Denkmalerhalts.
Die laut Hamburger Oberverwaltungsgericht (AZ 2 Bf 10/02) für den Denkmalschutz relevante Prüfung dürfte laut Hellmann-Sieg aber nicht den Gesamtwert heranziehen, sondern nur die jährlichen Erträge und Kosten. Demnach wären Mieteinnahmen (das Bezirksamt Mitte nutzt die Gebäude) gegen Zinsen für die Sanierungskosten und laufende Reparaturen etc. zu rechnen. „Dazu liegt in der Akte nichts vor“, sagte Hellmann-Sieg. „Auch wird nicht erklärt, warum von der Rechtsprechung abgewichen wird.“ Das amtliche Gutachten sei „unbrauchbar“.
Die „Initiative City-Hof“, die für den erhalt der Häuser kämpft, weiht am Montag ihren neuen Raum in der Passage ein, in dem ab sofort Aktivitäten rund um den City-Hof stattfinden werden. Zugleich erscheint das neue „hamburger bauheft“ des Schaff-Verlages. Es diskutiert die Problematik um den denkmalgeschützten und vom Abriss bedrohten City-Hof aus den 1950er Jahren. Das Heft wurde von der Architekturhistorikerin Sylvia Necker verfasst und zeigt historisches Bildmaterial sowie aktuelle Aufnahmen des Architekturfotografen Hagen Stier. Es erscheint als neuntes Heft in der Reihe der hamburger bauhefte, die ausgewählte Hamburger Gebäude vorstellt.