Eine 23-jährige Frau soll ihre Tochter im Bus auf dem Weg von Billstedt nach Rothenburgsort verprügelt haben. Eine Zeugin machte ein Foto und ging zur Polizei. Die ermittelte nun die mutmaßliche Täterin.
Hamburg. Der traurige Fall der mutmaßlich von ihrer Mutter totgeprügelten Yagmur (†3) ist noch in aller Munde. Und nun ist schon wieder ein Kind von seiner Mutter verprügelt worden – in aller Öffentlichkeit. Immerhin konnte die Täterin, die 23 Jahre alte Mutter des Kindes, nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung aufgrund von Zeugenhinweisen ermittelt werden.
Die Buslinie 130, auf dem Weg von Billstedt nach Rothenburgsort, gegen 16 Uhr am 2. Oktober. Ein Paar sitzt mit einem Kind auf einem der Sitzplätze, plötzlich tritt die Mutter mehrfach in Richtung ihrer Tochter, trifft sie an der Hüfte und an der Hand. Das Kind ist nach einer Schätzung der Polizei etwa zwei bis drei Jahre alt. Eine Zeugin beobachtet den Vorfall, schießt mit dem Handy ein Foto und hört die Kleine schreien: „Autsch, Mama!“
Zwar beruhigt sich das Mädchen zunächst. Doch dann prasseln die nächsten Schläge auf die Kleine ein: „Die Mutter beugte sich nach vorne und versetzte dem Mädchen mehrere Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht“, sagte Polizeisprecher Andreas Schöpflin. Doch fertig ist die 23-Jährige noch immer nicht. „Warte, bis wir zu Hause sind!“, hört die Zeugin die Mutter sagen und sieht dann, wie sie ihrer Tochter abermals ins Gesicht schlägt, sie über ihren Kopf hochhebt und auf den Sitz zurückwirft.
Der Mann, der neben der Frau sitzt – der Großvater des Mädchens – unternimmt nichts. Er soll laut Polizei vielmehr geäußert haben, dass sie – die Frau – warten solle, bis sie zu Hause seien.
Die Tat ereignete sich bereits vor rund sechs Wochen. Warum die Polizei bei einer akuten Kindeswohlgefährdung das Foto erst jetzt veröffentlicht, liege an den Vorgaben der Strafprozessordnung, sagte ein Polizei-Sprecher. Die strengen Vorschriften seien in Paragraf 131 niedergelegt.
Erst wenn keine anderen Ermittlungsansätze mehr erfolgversprechend seien, könne überhaupt eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet werden. So werden üblicherweise Bilder von Tatverdächtigen lange vor einer Veröffentlichung in den örtlichen Dienststellen den Polizisten vorgelegt und Zeugen befragt. Bleibt das alles ohne Erfolg, könne als „Ultima Ratio“ von einer Öffentlichkeitsfahndung Gebrauch gemacht werden.