Buxtehude/Hamburg. Wegen seiner harten Urteile in Prozessen nach den Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel wird der Richter online angefeindet.

Mit seinen Urteilen bei den Hamburger G20-Prozessen sorgte er für viele Diskussionen. Manche kritisierten ihn als überzogenen Hardliner, andere begrüßten sein konsequentes Durchgreifen gegen Beteiligte der massiven G20-Ausschreitungen in Hamburgim Sommer 2017.

Nun sieht sich der Hamburger G20-Amtsrichter mit Wohnsitz in Buxtehude der direkten Konfrontation mit der linksautonomen Szene ausgesetzt. Unter „Neues aus der anarchistischen Bewegung“ wird im Internet zu einer Demonstration gegen ihn am Sonnabend in Buxtehude aufgerufen und der Richter persönlich heftig beschimpft.

Demo bis zum Wohnhaus des Richters?

Auch andere Gruppen rufen zu der Demo auf. „An Weihnachten alleine sein ist traurig. Besucht mit uns den G20-Richter, der für seine besonders harten Urteile bekannt ist“, heißt es auch bei einer Gruppe, die sich „Schwarz-Roter 1. Mai HH“ nennt und die zum 1. Mai dieses Jahres auch schon zu einer „antiautoritären Demo“ in Harburg aufgerufen hatte, wobei Feuerwerkskörper eine Scheibe des Cinemaxx-Kinos zerstört hatten.

Vom Buxtehuder S-Bahnhof soll die Demonstration am Sonnabendnachmittag bis zum Wohnhaus des Richters in einem Wohngebiet im Süden Buxtehudes führen. Dort ist zudem eine „Kundgebung“ direkt vor dem Wohnhaus geplant. Angemeldet wurden Demo und Kundgebung nach Information der Buxtehuder Stadtverwaltung von einer Privatperson aus Harburg.

Rechtsweg steht weiter offen

Weil Demonstration und Versammlungsfreiheit im Grundgesetz geschützt sind, habe es keine Untersagung des Vorhabens geben können. Allerdings erließ die Stadtverwaltung jetzt zunächst eine Beschränkung und ordnete dafür auch eine sofortige Vollziehung an.

Eine solche Beschränkung des Demonstrationsrechtes ist in der Regel möglich, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen wird. Nach der aktuellen Beschränkung durch die Buxtehuder Verwaltung darf die Kundgebung nun nicht mehr direkt vor dem Wohnhaus stattfinden, sondern nur noch etwa 200 Meter Luftlinie davor an der Kreuzung Ottensener Weg/ Ecke Torfweg.

Allerdings steht dem Anmelder der Demonstration noch weiter der Rechtsweg offen. So könnte das Verwaltungsgericht in Stade die Kundgebung direkt vor dem Wohnhaus doch wieder genehmigen. Sollten die Anmelder der Demonstration tatsächlich gegen die Beschränkung aus Buxtehude vorgehen, rechnet die Verwaltung mit einer „zeitnahen“ Entscheidung des Gerichts in Stade.

Richterverein spricht von "perfiden Versuch der Einschüchterung"

Der Hamburgische Richterverein teilte am Mittwoch mit, die Veranstaltung sei "ein Angriff auf den Rechtsstaat", die "nicht hinnehmbar" sei. Bei einer Demonstration vor dem Privathaus eines Richters gehe es nicht um "inhaltliche Urteilskritik", sondern um Einschüchterung aller "jetzt und künftig betroffenen Justizangehörigen".

Der Verein verurteilt den "perfiden Versuch der Einschüchterung eines Kollegen und der Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen" auf Schärfste und "steht solidarisch hinter seinem Kollegen".

Flaschenwerfer zu 42 Monaten Haft verurteilt

Der Richter hatte 2018 einen mehrfach vorbestraften Angeklagten wegen eines Wurfes mit einer Glasflasche auf einen Polizisten zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Auch im ersten aller G20-Prozesse hatte der 63-jährige Jurist einen 21-jährigen Flaschenwerfer zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. In seiner Urteilsbegründung sprach er davon, dass Polizisten weder „Freiwild für die Spaßgesellschaft noch Freiwild für erlebnisorientierte Gewalttäter“ seien.

Aber der Richter wählt offensichtlich nicht nur bei solchen Prozessen deutliche Worte, wie in einem Abendblatt-Porträt über ihn deutlich wird. Bei einem Prozess hatte er auch schon einmal eine „bedenkliche Nähe“ zwischen Teilen der Polizei und Kiez-Größen kritisiert und das als Duldung rechtsfreier Räume bezeichnet.