Hamburg. Schmähungen wie „Geier“ und Buh-Rufe im Prozess um geplante Brandanschläge. Erste Niederlage für die Verteidigung.
Als die Angeklagten Felix R. und Ingmar S. – nach Einschätzung der Polizei zwei Kader der linksextremistischen Szene – den Gerichtssaal betreten, donnern ihnen Jubelschreie und Applaus entgegen. Ein Agenturfotograf hingegen muss, wie schon beim Prozessauftakt vor einer Woche, Schmähungen wie „Geier“, „Verpiss dich“ und Buh-Rufe über sich ergehen lassen.
Weitere, ebenfalls bereits angerissene Konflikte bieten auch am zweiten Tag im Prozess um die „Drei von der Parkbank“ Zündstoff – die Einlasskontrolle zum Beispiel oder vermeintliche Gesten und Äußerungen der Sitzungsvertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Da reicht mitunter ein Nicken der Ankläger aus, um die Verteidigung in den Harnisch zu bringen.
Angespanntes Klima
Das angespannte Klima zwischen den sechs Verteidigern und den Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft, flankiert von Zwischenrufen aus dem Publikum, prägt schon jetzt die Atmosphäre in diesem Prozess. Ein Indizienprozess, in dem es um die Frage geht, ob Lykke D., Felix R. und Ingmar S. zum zweiten Jahrestag des G-20-Gipfels mit selbst gebastelten Brandsätzen Anschläge auf ein Maklerbüro, ein Dienstfahrzeug und ein Büro einer Wohnungsgesellschaft sowie das Wohnhaus von Bausenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) verüben wollten.
Nachdem Zivilfahnder am 7. Juli 2019 beobachtet hatten, wie Felix R. laut Anklage Benzin an einer Tankstelle in einen Kanister füllte, nahmen sie ihn und seine zwei mutmaßlichen Komplizen auf einer Parkbank in Eimsbüttel fest. Bei ihnen sollen vier Brandsätze, Sturmfeuerzeuge, eine Adressliste und Wechselbekleidung sichergestellt worden sein. Während die Polizei von einem „großen Erfolg für die Staatsschutzabteilung“ und inoffiziell von einem „Stich ins Herz der anarchistischen Szene“ sprach, reagierte „die Szene“ mit Aktionen und Anschlägen in ganz Europa.
Oberstaatsanwalt platzt der Kragen
Wie kurz die Lunte der Beteiligten ist, veranschaulicht eine Szene im Prozess. Als die Verhandlung unterbrochen werden soll, berührt ein Justizbeamter Ingmar S. leicht an der Schulter. Jemand aus dem Publikum brüllt: „Fass ihn nicht an!“ Da platzt Oberstaatsanwalt Ralf Schakau der Kragen: „Das Publikum hat nicht herumzuschreien und einen Justizbeamten niederzubrüllen, es hat nicht das Recht, die Presse zu beleidigen, und vor allem nicht, zu duzen.“ Auf den Einwurf, dass diese Äußerungen nicht gerade zur De-Eskalation beitragen, sagt Schakau: „Das ist genau die Art von De-Eskalation, die dazu geführt hat, dass immer mehr extremistische Straftaten begangen werden.“
Prozess gegen die "Drei von der Parkbank" beginnt:
Prozess gegen die "Drei von der Parkbank" beginnt
Nach der Pause spielt die Verteidigung den Ball zurück und beantragt, fortan jedes Wort der Ankläger protokollieren zu lassen – auch in Hinblick auf ein eventuell folgendes Ersuchen zur Ablösung von Schakau als Sitzungsvertreter. Den Antrag muss das Gericht noch bescheiden, ebenso einen weiteren: Darin fordert die Verteidigung, das Gericht solle möglicherweise im Sitzungssaal anwesende Vertreter von Polizei oder Nachrichtendienst feststellen und gegebenenfalls aus dem Saal entfernen lassen.
Erste Niederlage für die Verteidigung
Mit dem Wissen aus dem Prozess könnten Polizei und andere Behörden Zeugen beeinflussen oder unter Druck setzen. Konkrete Anhaltspunkte für ihre Vermutung liefere die Verteidigung allerdings nicht, wirft Schakau ein. „Ich habe keine Anhaltspunkte dafür, dass Polizei oder Nachrichtendienste den Prozess benutzen, um Zeugen zu manipulieren oder Informationen weiterzugeben.“
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Eine erste Niederlage hat die Verteidigung bereits erlitten: Auf eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft hin hat das Oberlandesgericht jedem Angeklagten nur einen Pflichtverteidiger zugestanden. Das Landgericht hatte ihnen zunächst jeweils zwei beigeordnet. Die drei übrigen Anwälte wollen ihre Wahlmandate aber (vorerst) behalten. Und die drei Angeklagten? Die wollen zu den Vorwürfen schweigen. Man sei „meilenweit von einem Geständnis entfernt“, sagt Anwalt Alexander Kienzle. Ebenso wie von einem Ende des Prozesses.