Hamburg. Linke Gruppen werfen der Polizei Rechtsbruch vor. Bis zur gerichtlichen Klärung könnten zehn Jahre vergehen.
Ein halbes Jahr ist seit G20 vergangen, doch für die linke Szene ist das Kapitel noch längst nicht beendet. Attac-Aktivisten und Camp-Anmelder wollen mithilfe von sechs beim Verwaltungsgericht bereits eingereichten oder in Kürze einzureichenden Klagen gegen die Stadt juristisch klären lassen, dass mehrere Versammlungsverbote und Polizeieinsätze gegen die Demonstranten rechtswidrig waren. Das kündigten am Donnerstag Vertreter des RAV, des Komitees für Grundrechte und Demokratie sowie Attac an.
Der Protest gegen G20 sei von Beginn an kriminalisiert worden, sagte Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie. Die Prozesse sollen nun „Licht in die Dunkelheit“ bringen – und klarmachen, dass die staatlichen Organe während des Gipfels gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoßen hätten.
Als Beispiel führte Martin Klingner vom RAV den Umgang mit dem Protestcamp in Entenwerder an. Mehrere Gerichte hätten grünes Licht für das Camp gegeben, trotzdem habe die Polizei die Zugänge am 2. Juli blockiert und das Camp dann aus nichtigem Anlass gestürmt. Es handele sich um einen „eklatanten Rechtsbruch“ und „einen Putsch der Exekutive gegen die Judikative“. Um den Fall aufzuklären, werde man „durch alle Instanzen ziehen, notfalls bis nach Straßburg“, sagte Klingner. Dies könne bis zu zehn Jahre dauern.
„Friedliche Demo“ mit Schlagstöcken beendet
Auch das Protestcamp im Altonaer Volkspark habe durch „massive Schikanen“ seitens der Polizei nicht wie geplant durchgeführt werden können – gegen diesen Einsatz will der von Anwältin Ulrike Donat vertretene Camp-Anmelder vors Gericht ziehen.
Die Klage im Zusammenhang mit einer Blockadeaktion des „Roten Fingers“ an der Außenalster am 7. Juli führt Anwalt Dieter Magsam unter anderem für Attac-Aktivistin Sabine Lassauer (26). Die Polizei habe die „friedliche Demo“ nicht ordnungsgemäß aufgelöst, sondern schlagartig gewaltsam beendet, so Magsam. Sabine Lassauer berichtete am Donnerstag, sie habe durch einen Schlagstock-Einsatz eine Platzwunde am Hinterkopf erlitten, obgleich sie aus Angst vor den anrückenden Kräften bereits weggelaufen sei. Mit drei weiteren Klagen will Attac zudem klären lassen, ob das Verbot von drei Anti-G-20-Versammlungen rechtens war.