Hamburg. Nur drei von 138 Bildern durften nicht veröffentlicht werden. Die mit Abstand meisten Fotos wurden Jugendrichterin vorgelegt.

Vor der umstrittenen Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlichen G20-Gewalttätern haben im Vorfeld neun Richter des Hamburger Amtsgerichts darüber entschieden, ob Fotos Tatverdächtiger freigegeben werden sollen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linken hervor, über die die „Hamburger Morgenpost“ berichtet.

Die Sonderkommission „Schwarzer Block“ legte den Richtern demnach insgesamt 138 Bilder vor. Lediglich bei drei Bildern fiel die Entscheidung gegen eine Veröffentlichung. Die 135 freigegebenen Bilder sind 104 Verdächtigen zuzuordnen.

Jugendrichterin gibt 82 Fotos frei

Die mit Abstand meisten Bilder, 82, begutachtete eine Jugendrichterin. Die Fotos waren bei der Plünderung des Rewe-Markts am Schulterblatt entstanden, an der viele Jugendliche beteiligt gewesen sein sollen. Trotz der im Jugendrecht besonders strengen Kriterien habe die Juristin aufgrund der außergewöhnlich massiven Straftaten in allen Fällen einer Veröffentlichung zugestimmt.

Polizei und Gericht hatten bereits vergangene Woche die Kritik des Linken-Bürgerschaftsabgeordneten Martin Dolzer, ein einzelner Richter habe pauschal über die Veröffentlichung sämtlicher Bilder entschieden, als falsch zurückgewiesen.

17 abgebildete Personen wurden identifiziert

Seit Beginn der Öffentlichkeitsfahndung am 18. Dezember vergangenen Jahres konnten 17 der abgebildeten Personen identifiziert werden. Ihre Fotos wurden inzwischen von der Fahndungsliste der Polizei gelöscht. Da sie jedoch weiter im Internet kursieren, befürchten Kritiker der Fahndung eine dauerhafte Stigmatisierung. Damit eine Öffentlichkeitsfahndung rechtens ist, muss ein Richter den Verdacht einer schweren Straftat bejahen und prüfen, ob Staatsanwaltschaft und Polizei zuvor alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft haben.