Hamburg. Das Kooperationsgespräch zwischen der Hamburger Polizei und den Anmeldern dauerte nur kurz – viel Arbeit für die Gerichte.
Im Streit um das im Stadtpark geplante G20-Protestcamp hat es am Donnerstag keine Annäherung zwischen der Polizei und den Veranstaltern gegeben. Ein Kooperationsgespräch habe nur wenige Minuten gedauert, teilten beide Seiten mit.
Polizeipräsident Ralf Martin Meyer kündigte danach eine Einzelverfügung zum Verbot des Camps an. „Dann wird man sehen, wie die Veranstalter damit umgehen. Es ist damit zu rechnen, dass sie ein Gericht anrufen werden.“
Ein Vertreter der Camp-Organisatoren konnte zunächst nicht sagen, wie man sich jetzt verhalten werde. Es habe kein Angebot von den Sicherheitsbehörden gegeben, wo man das Zeltlager errichten könnte. Die Botschaft sei allerdings klar gewesen: Es werde keine Übernachtungsmöglichkeit geben.
Kein dauerhaftes Zelten
Der Polizeipräsident verwies auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwochabend, wonach der Schutz des Stadtparks berücksichtigt werden müsse. Es sei klar, dass es kein dauerhaftes Zelten geben könne. „Es geht darum, die Meinungskundgabe zu schützen und nicht das Schlafen oder das Übernachten.“
Nach den Worten von Meyer haben die Karlsruher Richter der Hamburger Polizei Spielraum gegeben, die Sicherheitsbelange zu berücksichtigen. Auch ein Verbot des Camps hielten die Richter für vorstellbar.
Unterdessen ist die Zahl der Verfahren, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel vor dem Hamburger Verwaltungsgericht verhandelt wurden oder noch anhängig sind, am Donnerstag weiter gestiegen. Das Hamburger Abendblatt gibt einen Überblick – Stand: Donnerstag, 17 Uhr.
Protestcamp 1: Die Anmelder forderten für den Zeitraum 30. Juni bis 9. Juli die Duldung eines Camps im Stadtpark, das der Bezirk Nord mit Verweis auf die Grünanlagenverordnung abgelehnt hatte. Das Verwaltungsgericht (VG) gab den Anmeldern recht, das Oberverwaltungsgericht (OVG) nicht. Das Bundesverfassungsgericht erlaubte das Camp vorerst und mit Auflagen. Das für den 7. und 8. Juli von der Stadt ausgesprochene Demonstrationsverbot in Sicherheitszonen (die Allgemeinverfügung) spielte (noch) keine Rolle.
Protestcamp 2: Die Anmelder wandten sich vor dem Verwaltungsgericht gegen das Demoverbot der Stadt. Die Richter gaben den Anmeldern recht. Die Allgemeinverfügung sei rechtswidrig, weil die Stadt diese nicht ausreichend begründet habe. Die Stadt legte dagegen Beschwerde beim OVG ein. Das hat noch nicht entschieden.
Heiligengeistfeld: Die Veranstalter der Demonstration „G20 – not welcome“ wollten vor dem Verwaltungsgericht ihre Abschlusskundgebung auf dem Heiligengeistfeld durchsetzen. Die Richter lehnten dies ab und befanden, dass die Abschlusskundgebung am Platz vor dem Millerntor stattfinden müsse. Es sei zu befürchten, dass gewaltbereite Personen die Demo missbrauchen könnten. Vor dem OVG wurde noch keine Beschwerde eingelegt.
Altonaer Volkspark: Das Verwaltungsgericht lehnte einen Antrag der Veranstalter ab, ein Protestcamp im Altonaer Volkspark zu dulden. Die Richter befanden, dass dieses Zeltlager weniger eine Versammlung und damit nicht durch das Versammlungsrecht geschützt sei. Es hätte ein Antrag auf Grundlage der Grünanlagenverordnung gestellt werden müssen. Eine Beschwerde dagegen wurde beim OVG eingelegt, aber noch nicht begründet.
Pro-Erdogan-Demo: Das Verwaltungsgericht lehnte es ab, das für den 7. und 8. Juli ausgesprochene Verbot der „Pro-Erdogan-Demo!“ aufzuheben. Die Mahnwache soll vor dem Hotel stattfinden, in dem vermutlich der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan übernachten wird. Die Verwaltungsrichter verwiesen auf die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung.
Gängeviertel: Das VG lehnte es ab, das für den 7. und 8. Juli ausgesprochene Verbot der Dauerkundgebung „Solidarische Oase Gängeviertel – Für grenzenlose Bewegungsfreiheit“ aufzuheben. Die Gefahrenlage sei zu hoch. Beim OVG wurde noch keine Beschwerde eingelegt.
Demo Freihandel macht Flucht: Das Verwaltungsgericht bestätigte das auf Grundlage der Allgemeinverfügung erteilte Verbot von zwei Demonstrationen am 7. Juli an der Großen Reichen-
straße und am Neuen Jungfernstieg.
Demo Neoliberalismus ins Museum: Das Verwaltungsgericht bestätigte das auf Grundlage der Allgemeinverfügung erteilte Verbot der Demonstration am 7. Juli im Bereich des Hauptbahnhofs.
Demo Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn: Das Verwaltungsgericht bestätigte das auf Grundlage der Allgemeinverfügung erteilte Verbot der Demonstration am 7. Juli an der Möncekbergstraße/Ecke Spitalerstraße.
G20-Gipfel kurz erklärt