Hamburg. In der kommenden Woche ist Hamburg wegen des G20-Gipfels im Ausnahmezustand. Was Geschädigte beachten müssen.

Vor dem G20-Gipfel in der kommenden Woche in Hamburg haben die deutschen Versicherer Tipps für den Umgang mit möglichen Sachbeschädigungen bei Demonstrationen gegeben. „Grundlegend gilt: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen“, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft am Mittwoch mit. Zwar sei oft kein Täter zu ermitteln, wenn bei politischen Protesten Scheiben zu Bruch zu gehen oder Autos brennen. In vielen Fällen kämen die Versicherer trotzdem für die Schäden auf.

Autos:
Wo demonstriert wird, sollte nicht geparkt werden, raten die Versicherer. Wird ein Auto dennoch während einer Demo beschädigt, übernehmen Teil- und Vollkaskoversicherung Schäden durch Böller, durch Feuer und für zerstörte Autoscheiben. Bei einer Vollkaskoversicherung sind zusätzlich Vandalismusschäden wie Steinwürfe abgedeckt.

Gebäude: Bei Feuerschäden werden Schäden von der privaten Wohngebäude- und Hausratsversicherung sowie der gewerblichen Sachversicherung getragen. Trifft ein Steinwurf das Fenster, übernimmt die Glasbruchversicherung. Reine Sachbeschädigungen wie Steinwürfe, bei denen der Hausputz beschädigt wird, seien aber nicht automatisch mitversichert.

Industrie und Gewerbe:
Bei größeren Handelsketten und Filialbetrieben seien „böswillige Beschädigungen“ und „innere Unruhen“ – gemeint sind zum Beispiel Ausschreitungen, bei denen die öffentliche Ordnung außer Kraft gesetzt ist – oft mitversichert. Alle übrigen Betriebe könnten sich mit Policen mit erweiterter Schadensabdeckung absichern, heißt es.

G20-Gipfel kurz erklärt:

G20-Gipfel kurz erklärt

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