Hamburg. Verwaltungsgericht gibt erneut Klage von Anmeldern eines Protestcamps statt. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Der Konflikt um die Proteste gegen den G20-Gipfel spitzt sich zu: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts stellt das von der Stadt verhängte Demonstrationsverbot in weiten Teilen der Innenstadt infrage. Es zeichnet sich ein juristisches Ringen um mehrere Streitpunkte bis unmittelbar vor dem Gipfel ab – sollten die Demonstranten endgültig recht bekommen, spricht die Polizei von einer „erheblichen Gefahr“. Das Abendblatt klärt wichtigste Fragen.

G20-Gipfel: Demo-Verbot der Stadt wackelt

Was besagt das aktuelle Urteil?

Das Verwaltungsgericht hat den Organisatoren des geplanten Protestcamps im Stadtpark in einem Eilverfahren recht gegeben. Sie hoben ein Verbot, das auf einer „Allgemeinverfügung“ fußte, auf. Zuvor hatte dieselbe Kammer das Camp bereits als „politische Versammlung“ eingestuft. Es muss daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt geduldet werden.

Wie wird die Entscheidung begründet?

Nach Ansicht der Richter hat die Polizei bislang nicht nachgewiesen, dass von dem Camp eine konkrete Gefahr ausgeht. Auch der zweite möglichen Grund für ein Verbot, ein polizeilicher Notstand, sei noch nicht konkret genug begründet worden. Allerdings machten die Richter auch deutlich, dass eine Allgemeinverfügung denkbar wäre.

Wie reagieren Polizei und Anmelder?

Die Gefahrenprognose der Polizei habe sich vor Gericht „ins Nichts aufgelöst“, sagte Martin Klingner, Anwalt der Camp-Organisatoren. Die Befürchtung, dass von dem Camp linksextreme Gewalt ausgehe, sei unbegründet. Klingner geht davon aus, dass das pauschale Verbot keinen Bestand haben wird. Polizeisprecher Timo Zill sagte dagegen: „Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich.“ Man werde Beschwerde beim Oberverwaltungs­gericht einlegen.

Wie geht es weiter?

Jetzt muss das Hamburger Oberverwaltungsgericht entscheiden. Sollten die Kläger erneut recht bekommen, ist das Verfahren beendet. Sollten die Kläger hingegen unterliegen, könnten sie sich an das Bundesverwaltungsgericht werden. Im Gegensatz zur Stadt könnten sie, weil ihre Grundrechte betroffen sind, deren Verletzung prüfen lassen. Die Stadt kann dies nicht tun.

Welche Klagen liegen derzeit noch
bei den Verwaltungsgerichten
?
Derzeit warten beim Verwaltungsgericht noch zwei Verfahren, die sich gegen die Allgemeinverfügung der Stadt wenden, auf eine Entscheidung. Vor dem Oberverwaltungsgericht sind ebenfalls noch zwei Verfahren anhängig: das heute bekannt gewordene und die Entscheidung deSmalltalkr Verwaltungsrichter, dass das Protestcamp nicht mithilfe der Grünanlagenverordnung untersagt werden dürfe.


Was passiert, wenn die Stadt vor
Gericht recht behäl
t?

Dann bliebe jeglicher Protest in dem festgelegten, 38 Quadratkilometer großen Gebiet untersagt. Der Großteil der 27 angemeldeten Demonstrationen zum Gipfel ist davon aber nicht betroffen (siehe Karte oben). Diese Protestmärsche könnten wie geplant stattfinden. Ein Erfolg der Stadt auf ganzer Linie würde auch bedeuten, dass die Großdemonstration am 8. Juli nicht auf dem Heiligengeistfeld, sondern auf dem Millerntorplatz ihr Ende findet. Ob die bis zu 10.000 erwarteten Teilnehmer des Protestcamps im Stadtpark im Falle einer finalen Niederlage auf die Fläche des anderen geplanten Anti-G20-Camps in Altona ziehen würden, ließ der Rechtsanwalt Klingner offen: „Es gibt keine konkreten Pläne für diesen Fall.“


Was passiert, wenn die Stadt
vo
r Gericht­ verliert?

Sollten die Richter der folgenden Instanzen der Auffassung der Hamburger Verwaltungsrichter folgen, findet das Protestcamp wie geplant im Stadtpark statt. Fällt die Verbotszone insgesamt, könnten Anmelder kurzfristig Demonstrationen entlang der Protokollstrecken für die Staatsgäste des Gipfels abhalten. Darüber hinaus fände im Gängeviertel eine Dauerdemonstration statt – die dortigen Höfe sollen als „Ruheort“ und Rückzugsgebiet für Teilnehmer der Anti-G20-Proteste dienen.

Die Polizei rechnet in diesem Fall nach eigenen Angaben damit, dass sich der G20-Gipfel offenbar nicht ohne Verletzte abhalten ließe. Insbesondere die Gefahr von Blockaden auf den Protokollstrecken steige massiv – dann könne die Lage sehr schnell eskalieren. Das Protestcamp im Stadtpark und das Gängeviertel würden ferner auch Randalierern einen „sicheren Hafen“ bieten und die Strafverfolgung erschweren.

Ein Sprecher des Kollektivs im Gängeviertel sagt dagegen: „Von uns wird keine Eskalation ausgehen.“ Auch die Organisatoren des Camps im Stadtpark beteuern, nicht zu linksextremen Demonstrationen aufzurufen. Gleichwohl soll das Camp allen G20-Gegnern offenstehen.

Wann wird es eine Entscheidung
der Gerichte geben
?

Das ist derzeit kaum vorauszusagen. Die Sprecherin der Verwaltungsgerichte, Anne Groß, erklärte am Mittwoch: „Der Senat arbeitet so schnell, wie er kann.“ Beobachter rechneten mit endgültiger Klarheit unmittelbar in den Tagen vor Beginn des G20-Gipfels.

G20-Gipfel beim Abendblatt: