Hamburg. Der Bezirk greift bei Schottergärten hart durch. Das zeigt auch die Zahl der Verfahren, die seit 2019 eingeleitet wurden.

Nicht alle Hausbesitzer in Hamburg legen Wert auf Rasen, Buchsbäume, Wiesenblumen oder andere Gewächse im Vorgärten. Einige bevorzugen die karge Variante mit vielen auf einer großen Fläche verteilten Steinen und keinen oder nur einzelnen Pflanzen – auch bekannt als Schottergärten. Diesen "Gärten des Grauens" hat der Bezirk Eimsbüttel bereits vor einigen Jahren den Kampf angesagt und geht rigoros gegen die steinwüstenähnlichen Bereiche vor.

Zwischen 2019 und 2021 wurden in 450 Fällen sogenannte Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet. Das geht aus einer Antwort des Bezirksamts auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor. Demnach kann das Bezirksamt Zwangsgelder verhängen, wenn die Schottergärten-Besitzer der Aufforderung zum Rückbau nicht Folge leisten.

Vorgarten: Schottergärten sind "echtes Ärgernis" für SPD

„Schottergärten sind optisch fragwürdig, aber vor allem ökologisch ein echtes Ärgernis", sagt Ines Schwarzarius, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende in Eimsbüttel. "Gerade in unserem dichtbesiedelten Bezirk brauchen wir mehr begrünte Flächen, die für Abkühlung sorgen und die biologische Vielfalt fördern." Schottergärten dagegen heizten sich im Sommer unnötig auf und seien auch für Kleintiere wie Insekten nahezu wertlos.

„Dass im Angesicht des Klimawandels noch immer einige Hausbesitzerinnen und –besitzer solche 'Gärten des Grauens' anlegen, ist schlicht und ergreifend nicht akzeptabel", sagt Schwarzarius. "Wir begrüßen es daher, dass das Bezirksamt hier tätig wird und das Anlegen von Schottergärten konsequent ahndet.“

Ines Schwarzarius von der Eimsbütteler SPD-Fraktion ärgert sich über die
Ines Schwarzarius von der Eimsbütteler SPD-Fraktion ärgert sich über die "Gärten des Grauens". © SPD-Fraktion Eimsbüttel | Unbekannt

Hamburg: Anlegen von Schottergärten ist unzulässig

Das Bezirksamt überwacht die Vorgärten nicht regelhaft, sondern stichprobenartig, teilt die Behörde mit. Zudem geht der Bezirk Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern nach. Das Anlegen von nicht überbauten Flächen wie Gärten ist in der Hamburgischen Bauordnung geregelt: Demnach sind unbebaute Flächen gärtnerisch zu gestalten. Außerdem müssen sie wasserdurchlässig sein, um den natürlichen Wasserkreislauf aufrecht zu erhalten. Nach Angaben des Hamburger Senats ist das Anlegen von Schottergärten unzulässig, wenn gegen die genannten Regelungen verstoßen wird.

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Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) weist immer wieder darauf hin, dass Schottergärten "jedem Gedanken zur Verbundenheit mit der Natur" widersprechen. Nach Einschätzung des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sind in Gärten vor allem mehr heimische Blühpflanzen, Sträucher und Bäume nötig – die Bienen, Schmetterlingen, Vögeln und anderen Kleintiere als Lebensraum und Nahrungsquelle dienen.