Hamburg. Anderer Bezirk, andere Regeln: In welchen Parks Hamburger ein Barbecue veranstalten dürfen und was beachtet werden muss.
Wer an einem lauen Sommerabend auf die Frage „Hörst du die Grillen?“ mit „Ich riech nix“ antwortet, der ist vermutlich eingefleischter Barbecue-Fan. Viele Menschen, die in einer Wohnung leben, haben allerdings das Pech, entweder keinen Balkon oder keine Terrasse zu haben, wo es sich entspannt grillen lässt – oder aber die Hausordnung verbietet die hierzulande womöglich beliebteste Sommerfreizeitbeschäftigung.
Wer dennoch Schaschlik, Bratwurst und Maiskolben auf den Rost werfen will, kann mit seinem Grill im Gepäck eine der vielen ausgewiesenen Grillplätze in Hamburg besuchen.
Grillen in Hamburg – Bezirke haben unterschiedliche Haltung
Was nur wenige wissen: Auch abseits dieser Orte ist es an vielen Stellen in Hamburg erlaubt zu grillen. Denn laut der „Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ gilt lediglich das Verbot, „Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen, andere Anlagen zu verändern, insbesondere aufzugraben oder sonst zu beschädigen“.
Das heißt im Umkehrschluss: Wer auf Boden-, Einweggrills sowie offenes Feuer verzichtet und sich in der Parkanlage schonend verhält, grillt auf Hamburgs Grünflächen rechtmäßig – zumindest theoretisch.
Denn trotz dieser einheitlichen Regelung unterscheidet sich zwischen den Bezirken stark, wo Hamburgerinnen und Hamburger gern grillend gesehen werden – und wo nicht. Während einige Bezirke in der Grillfrage eine Laissez-faire-Haltung einnehmen, sehen andere Bezirke Barbecue-Fans lieber ausschließlich an bestimmten Plätzen.
Grillen in Eimsbüttel – fast überall erlaubt
Cornelia Rosenberg, Sprecherin des Bezirksamts Eimsbüttel, teilt etwa mit, dass es in diesem Bezirk keine ausgewiesenen Grillzonen gibt, weil das Grillen in den Grünanlagen grundsätzlich erlaubt ist. Dabei Lärm- und Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft möglichst zu vermeiden sowie Müll ordnungsgemäß zu entsorgen, verstehe sich von selbst. Ansonsten gewährt der Bezirk Eimsbüttel Grillmeisterinnen und Grillmeistern freie Platzwahl.
Aber: In Heiden, Mooren und Wäldern ist es verboten, den Grill anzuwerfen. Im Bezirk Eimsbüttel betrifft diese Regel das Niendorfer Gehege. Dort ist das Grillen ausschließlich auf dem ausgewiesenen Platz zwischen dem Restaurant Waldcafé Corell und dem Ponyhof erlaubt.
Altona und Wandsbek: Grillen in allen Parks erlaubt
Ähnlich tolerant handhaben die Bezirke Altona und Wandsbek sommerliches Grillen in Grünanlagen. Mit Ausnahme des Botanischen Sondergartens dürfen sich Freunde und Familien in Wandsbek in allen Parks zum Barbecue zusammenfinden.
Auch in Altona gibt es weder Grill- noch Grillverbotszonen. Vorrichtungen zum Grillen befinden sich jedoch lediglich in der Rissener Kuhle, an allen anderen Orten muss das Equipment von den Nutzern selbst mitgebracht werden.
Bezirk Hamburg-Nord setzt auf ausgewiesene Grillzonen
Der Bezirk Hamburg-Nord bittet darum, dass nicht jede Parkanlage als Grillwiese genutzt wird. Hier gibt es über den Bezirk verteilt einige ausgewiesene Zonen, auf die das Grillen in öffentlichen Grünanlagen beschränkt werden soll, teilt ein Sprecher des Bezirksamtes mit. Praktisch: Hier stellt die Stadtreinigung Behälter bereit, in denen auch heiße Kohle entsorgt werden kann.
Die Grillplätze befinden sich auf der Festwiese und der Wiese westlich des Planschbeckens im Stadtpark, auf der Meenkwiese im Haynspark, auf der Wiese an der Fernsichtbrücke, der Alsterwiese Schwanenwik, auf dem Grünstreifen in Höhe des Sportparks in Dulsberg und in der Grünanlage Eilbektal in Friedrichsberg.
Hamburg-Mitte: Auch hier bitte nur Grillzonen nutzen
Vergleichsweise streng zeigt sich auch der Bezirk Mitte, wenn es um das Grillen im öffentlichen Raum geht. Das Bezirksamt bittet darum, ausschließlich ausgewiesene Grillplätze zu nutzen. Diese befinden sich im Öjendorfer Park in Billstedt, im Wilhelmsburger Inselpark und auf der Michelwiese.
Am Michel stehen mit Blick auf den Hafen sogar drei Elektrogrills bereit, die sich durch den Einwurf von ein paar Euromünzen in Betrieb nehmen lassen. Noch sind die Stationen nicht bedienbar, sie sollen laut Bezirksamt aber zeitnah wieder zu benutzen sein.
Grillen in Hamburg – einige Regeln sollten beachtet werden
Wo auch immer Grillkäse und Co. auf dem Rost landen: Einige Regeln gibt es laut Feuerwehr Hamburg immer zu beachten. Dazu zählt, dass der jeweilige Grill einen sicheren Stand haben sollte sowie in ausreichender Entfernung zu Personen, Gebäuden und der Vegetation aufgestellt ist. Einweggrills schaden beispielsweise der Grasnarbe. Ein guter Grill hat mindestens einen halben Meter Abstand vom Boden.
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Die Bezirksämter weisen außerdem darauf hin, dass heiße Asche vorsichtig abgelöscht und – sofern vorhanden – in den dafür vorgesehenen Metallbehältern entsorgt werden sollte. Diese Behälter befinden sich unter anderem an den ausgewiesenen Grillplätzen im Hamburger Stadtpark, im Haynspark und an den Alsterwiesen.
Grillen in Hamburg – Feuerwehr: Finger weg vom Spiritus
Die Feuerwehr rät außerdem, dass der Grillmeister das Gerät immer gut im Blick behält – nicht nur, damit die Würstchen nicht verkohlen. Und: Nur geprüfte Grillanzünder verwenden und von Spiritus oder Benzin lieber die Finger lassen.
Ob es wirklich eine gute Idee ist, den Grill anzuwerfen, oder ob die Böden an einem heißen Sommertag doch schon zu trocken sind, zeige laut Feuerwehr ein Blick in die Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes. Denn je höher die Waldbrandstufe oder der Graslandfeuerindex, desto weniger verträgt sich das mit offenen Flammen.