Hamburg. Nach einem Antrag ist nun auch Frauen im Bezirk das Schwimmen mit nacktem Oberkörper erlaubt. Doch verboten war es vorher nicht.

"Oben ohne für alle" – so lautete ein Antrag der SPD in Eimsbüttel, der am vergangenen Donnerstag im Hauptausschuss der Bezirksversammlung mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Heißt: In den Schwimmbädern des Bezirks ist von nun an auch Frauen und nichtbinären Menschen das Baden ohne Oberbekleidung erlaubt. Aber wie steht Bäderland, Betreiber der beiden Schwimmbäder Bondenwald und Kaifu im Bezirk, der neuen Regelung gegenüber?

Denn: Der Beschluss ist nicht bindend, sondern lediglich eine Empfehlung, das Hausrecht liegt bei den Bädern. Die Entscheidung, wie mit freizügiger Bademode umgegangen wird, liegt also beim Betreiber Bäderland – und der zeigt sich offen. "Dass sich Frauen oben ohne auf der Liege oder Wiese sonnen, haben wir immer wieder. Und oben ohne zu schwimmen war auch bislang nicht ausdrücklich verboten. Im Prinzip ist es bei uns jedem freigestellt, so zu schwimmen, wie er oder sie es möchte", sagte Bäderland-Sprecher Michael Dietel dem Abendblatt. Worauf es jedoch immer ankomme, sei, dass die Badesicherheit nicht beeinträchtigt werde.

"Oben ohne" im Schwimmbad: Sicherheit der Gäste geht vor

"Die Sicherheit der Badegäste hat immer oberste Priorität", betonte Dietel. Solange niemand ein Problem damit habe, dass auch Frauen sich "oben ohne" zeigen, sei es völlig in Ordnung. "Ab dem Moment jedoch, in dem Diskussionen entstehen, wird es kritisch. Denn dann wird die Aufsichtskraft gebunden, die dann nicht mehr die Sicherheit der Badegäste im Blick haben kann."

Sollte es Beschwerden geben, werde versucht, eine Lösung zu finden. Dabei setzt Dietel auf die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten. "Niemand wird des Bades verwiesen, weil er oben ohne schwimmt, sondern wenn jemand herumpöbelt oder für Stress sorgt und damit die Aufsichtskraft bindet. Das gilt aber grundsätzlich", so der Sprecher.

Badeordnung: Es soll "übliche Badebekleidung" getragen werden

Die bisher geltende Badeordnung von Bäderland soll nicht geändert werden. Dort heißt es, das die "übliche Badebekleidung" zu tragen sei – eine Formulierung, die Spielraum lässt. "Mit üblicher Badebekleidung ist das gemeint, was die Gesellschaft als übliche Bademode sieht. Vor hundert Jahren sah das beispielsweise noch anders aus als in den 1970er Jahren, als der Bikini zur Mode wurde", erklärte Dietel. Es sei also ein dynamischer Prozess und könne sich auch zukünftig ändern. Hauptsächlich gehe es jedoch immer darum, dass sich alle Badegäste wohlfühlen.

Ob am vergangenen Wochenende bereits einige Frauen im Kaifu-Bad oder Bondenwald mit nacktem Oberkörper schwimmen gegangen waren, darüber hat der Bäderland-Sprecher keine Kenntnisse: "Falls ja, dann gab es deswegen offenbar keine Probleme oder Beschwerden."