Hamburg. Vom 14. März an wird das Parken in einem zentralen Hamburger Stadtteil kostenpflichtig. Warum es gleich vier neue Zonen gibt.

Das Parken wird von Mitte März an in größeren Teilen Harvestehudes gebührenpflichtig. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt am Innocentiapark, rund um die Isestraße und benachbarte Straßen, am Klosterstern sowie um das Tennisstadion am Rothenbaum herum vier neue Bewohnerparkzonen ein.

Das bedeutet: Anwohnerinnen und Anwohner können ab 7. Februar Parkausweise online oder auch direkt an allen LBV-Standorten beantragen und müssen dann keine Parkgebühren zahlen. Wer nicht innerhalb der ausgewiesenen Zonen wohnt, muss ab 14. März fürs Parken Geld bezahlen. Fällig werden drei Euro pro Stunde bei einer Höchstparkdauer von drei Stunden.

Diese vier Bewohnerparkzonen gelten von 14. März an in Harvestehude.
Diese vier Bewohnerparkzonen gelten von 14. März an in Harvestehude. © Landesbetrieb Verkehr

Bewohnerparken in Hamburg-Harvestehude soll Parkplatzsuche erleichtern

Grund für die Ausweisung der Bewohnerparkgebiete sei die schwierige Parksituation des Stadtteils, heißt es vom Senat. Sowohl eine Erhebung der Autokennzeichen als auch eine Anwohnerbefragung hätten dies bestätigt. Angespannt sei die Situation besonders tagsüber. Auch beeinträchtigten Parksuchverkehr und Falschparkende die Verkehrssicherheit.

„Das Bewohnerparken erleichtert den Anwohnerinnen und Anwohnern die Parkplatzsuche, weil wir Sie in der Parkberechtigung bevorzugen“, sagt Verkehrsstaatsrat Martin Bill. Damit wirken wir dem Parkdruck entgegen und verringern den Parksuchverkehr.“

Da eine Bewohnerparkzone laut Straßenverkehrsordnung rechtlich nur auf höchstens 1000 Meter pro Seitenlänge zulässig ist, mussten gleich vier Zonen eingerichtet werden. Sie reichen zusammen von der Isestraße über Jungfrauental und Innocentiastraße mit den anliegenden Straßen über den Klosterstern hinweg bis zum Harvestehuder Weg und der Heilwigstraße und vom Grindelberg über Brahmsallee, Parkallee und Werderstraße bis zur Rothenbaumchaussee.

Am Grindelberg, vor dem Bezirksamt Eimsbüttel sowie im Eppendorfer Baum sind nur Kurzzeitparkende erlaubt – Bewohnerparken ist hier wegen der vielen Geschäfte nicht möglich.

In dem Bereich des Tennisstadions besteht die Möglichkeit, ein Tagesticket für 10 Euro zu erhalten. Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 9 Uhr und 20 Uhr. Anwohner können für Besucher und Besucherinnen entsprechende Besucherparkausweise für 3 Euro pro Tag beantragen. Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen.