Hamburg. In vier weiteren Vierteln bekommen Anwohner bevorzugt Stellplätze. Diese Straßen in Eimsbüttel und Altona-Nord sind betroffen.
Die Stadt Hamburg schafft in den Stadtteilen Eimsbüttel und Altona-Nord insgesamt vier neue Bewohnerparkzonen (AE100 bis AE103). Das teilten die Verkehrsbehörde und der Landesbetrieb für Verkehr bereits im Mai mit. Sie gelten seit dem heutigen Montag. Mit einem Bewohnerparkausweis sind die Anwohner von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.
Zu den Vierteln, in denen Anwohner bevorzugt einen Parkplatz bekommen, gehören auch prominente Straßen wie das Schulterblatt, die Große Bergstraße und die Max-Brauer-Allee. Eine Übersicht finden Sie in den folgenden Karten.
"Die Zustimmung zum Bewohnerparken ist vor Ort groß, wie eine Umfrage des Landesbetrieb Verkehr (LBV) zeigt", heißt es in der Mitteilung: "70 Prozent der 5500 Befragungsteilnehmenden begrüßen die Einführung eines Bewohnerparkgebiets in ihrem Umfeld. 19 Prozent der Befragten haben das Vorhaben negativ bewertet. 11 Prozent stehen dem Vorhaben neutral gegenüber."
Viele neue Anwohnerparkzonen in Hamburg
Hintergrund der neuen Bewohnerparkgebiete sei die schwierige und herausfordernde Parksituation des Stadtteils und die zunehmenden Verdrängungseffekte aus den bereits umliegenden Bewohnerparkgebieten, wie Rotherbaum oder Sternschanze. Sowohl eine durchgeführte Kennzeichenerhebung, als auch die Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner, bestätitgen die angespannte Parksituation.
In den Bewohnerparkgebieten gilt eine Parkscheinpflicht mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 9 Uhr und 20 Uhr in den folgenden Zonen des Bewohnerparkgebiets: "AE 100 Glücksburger Straße" und "AE 103 Kaifu". In den Zonen "AE101 Alsenplatz" und "AE 102 Weidenallee" gilt die Gebührenpflicht von 9 Uhr bis 22 Uhr.
Weitere Regelungen in den Bewohnerparkzonen
In der gesamten Zone "AE 103 Kaifu" sowie in der Memellandallee besteht die Möglichkeit im Zeitraum zwischen 9 und 20 Uhr über drei Stunden gebührenpflichtig zu parken und für aktuell 10 Euro ein Tagesticket zu erhalten.
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Ausnahmen für Gewerbetreibende in Altona-Nord und Eimsbüttel
Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM). Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen erfolgt mit Blick auf die erforderliche Notwendigkeit und die jeweilige Parksituation, um eine weitere, nicht zwingend notwendige Fahrzeugbelastung im Bewohnerparkgebiet zu vermeiden.
Für einen erleichterten, „unbürokratischen“ Verfahrensablauf hat der LBV das Antragsverfahren digitalisiert und die Gestaltung, wie auch die Verfahrensinhalte mit der Handels- und Handwerkskammer umfangreicher abgestimmt.