Hamburg. Gewitter, vergebliche Taxi-Suche – schließlich Bus. Für Gaby B. ein Glücksfall, denn sie traf auf Hamburgs wohl nettesten Fahrer.

Für Gaby B. kam am Sonnabendabend alles zusammen: Gerade, als sie sich zunächst auf ihren Fahrradsattel schwingen will, um von Winterhude zu einem Familientreffen nach Rotherbaum zu radeln, macht ihr das Hamburger Sommer-Schietwetter einen Strich durch die Rechnung. Also entschließt sich die Dame für eine Taxifahrt. Doch auch aus diesem Vorhaben wird auch nichts - Totalausfall der Telefonzentrale.

Bleibt der Bus. Doch auch diesen droht Gaby B. zu verpassen, natürlich. Dann der unerwartete Lichtstreifen inmitten des Regendunkels: Der Fahrer der Linie 109 registriert an der Haltestelle Maria-Louisen-Straße nicht nur das aufgeregte Winken der eiligen Rentnerin, sondern erwidert es sogar und macht ihr in aller Seelenruhe die Tür auf. "Keine Eile, alles gut, ich habe alle Zeit der Welt", so der Busfahrer zu Gaby B.

"Wo darf ich Sie hinfahren"

Und es kommt noch besser, denn der nette Busfahrer macht der Ur-Hamburgerin ein eindeutiges Angebot: "Wo darf ich Sie hinfahren", fragt er, der wegen einer Demo vor dem türkischen Generalkonsulat und des Triathlons ohnehin eine andere Route als sonst wählen müsse. Gaby B. nimmt die Offerte dankend an, lässt sich zur Ecke Hermann-Behn-Weg/Rothenbaumchaussee chauffieren – sonst fährt der 109er den Mittelweg entlang – und dabei sogar noch auf eine freundliche Unterhaltung mit dem Wagenlenker ein.

Hochbahn sieht die Sonderfahrt locker

Während Gaby B. ob ihrer Exklusivfahrt auch lange danach noch ganz aus dem Häuschen ist, freut sich auch die Hochbahn über ihren zuvorkommenden Angestellten. "Wir nehmen das Lob gerne an", sagt Sprecher Christoph Kreienbaum dem Abendblatt. Dass der Busfahrer für die Dame einen Haltepunkt außer der Reihe angesteuert habe, sehe das Unternehmen "relativ locker". Schließlich liege es ohnehin im Ermessensspielraum des Fahrers, auf derartige Situationen besonders zu reagieren.

Auch Unterhaltungen seien den Busfahrern grundsätzlich nicht untersagt. Das Ansprechverbot gelte in erster Linie für Tarifauskünfte oder sonstige Verkaufsgespräche. "Ansonsten kann er reden wie wir auch", sagt Kreienbaum. Das tat auch der aufmerksame Lenker der Linie 109 sehr zur Freude seiner anfangs einzigen Kundin. Die wollte ihr Glück an diesem Abend allerdings nicht überstrapazieren: Für ihren Rückweg wählte Gaby B. am Ende doch wieder den regulären Von-Tür-zu-Tür-Service – in einem Taxi.