Bahrenfeld. Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Anwohner zurückgewiesen. Geplant ist eine Folgeunterkunft für bis zu 900 Asylsuchende.
Im Streit mit Anwohnern um die Ansiedlung von Flüchtlingsunterkünften kann die Stadt einen Erfolg verbuchen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage von Anwohnern gegen den Bau einer Folgeunterkunft für 900 Asylsuchende auf dem Parkplatz Grün am Volkspark im Eilverfahren zurückgewiesen.
Darum geht es: Auf dem Areal in unmittelbarer Nachbarschaft zur Erstaufnahme an der Schnackenburgallee sollen elf in der Regel zweigeschossige Gebäude in Container-Modulbauweise entstehen. Wie bereits bei der geplanten Unterkunft Am Anzuchtgarten in Klein Borstel, bei dem das Verwaltungsgericht einen Baustopp verhängte (wir berichteten), wird auch der Bau der Unterkunft in Bahrenfeld mit dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründet. Doch anders als in Klein Borstel sieht das Gericht in diesem Fall für die Kläger keine „überwiegenden Erfolgsaussichten für das Hauptsacheverfahren“.
So sei aus dem Landschaftsprogramm kein „Anspruch auf Wahrung gesunder Wohnverhältnisse“ herzuleiten, urteilten die Richter. Zwar seien für den Parkplatz Grün im Bebauungsplan als Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ oder „Parkanlage“ vorgesehen. Dies wirke aber nicht „nachbarschützend“. Schließlich sehe der B-Plan auch nicht zwingend vor, dass ausschließlich Einzelhäuser auf großen Grundstücken mit altem Baumbestand erlaubt seien, wie dies in dem bereits bebauten Teil der Fall sei.