Harvestehude. Bebauungsplan soll so geändert werden, dass Unterkunft für Flüchtlinge in geplanter Größe ins ehemalige Kreiswehrersatzamt ziehen kann.
Mit einem modernisierten Bebauungsplan will der Bezirk Eimsbüttel versuchen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht doch eine Unterkunft für Flüchtlinge an der Sophienterrasse in Harvestehude zu ermöglichen. Der Bebauungsplan „Harvestehude 15“ soll so geändert werden, dass die Unterkunft für Flüchtlinge in der geplanten Größe ins ehemalige Kreiswehrersatzamt ziehen kann. „Bevor wir jahrelang prozessieren, wollen wir das veraltete Planrecht den aktuellen Gegebenheiten anpassen“, sagte Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke (SPD) dem Abendblatt.
Noch weise der geltende Baustufenplan aus den 1950er-Jahren das Gebiet nahe der Außenalster als besonders geschütztes Wohngebiet aus. Laut Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist dort die geplante Unterbringung von bis zu 220 Wohnungslosen und Flüchtlingen deshalb unzulässig. Wie berichtet, hatten Anwohner gegen die Flüchtlingsunterkunft geklagt. Nach einem Eilantrag wurde der Umbau bis auf Weiteres gestoppt. Die Richter urteilten, dass die Anwohner sich auf einen sogenannten Gebietserhaltungsanspruch berufen können – auf das besonders schützenswerte Wohngebiet. Die Einrichtung als solche wurde nicht untersagt, sondern die hohe Zahl von 220 Flüchtlingen und Wohnungslosen.
Deshalb schlägt die Verwaltung nun vor, das Gebiet rund um den Mittelweg langfristig als „allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen. In einem solchen seien „Einrichtungen für soziale Zwecke“ wie etwa Flüchtlingsunterkünfte erlaubt. Ein erster Entwurf soll dem Stadtplanungsausschuss am kommenden Dienstag vorgelegt werden, die Entscheidung trifft dann die Bezirksversammlung. Die Überarbeitung des Bebauungsplanes soll rund ein Jahr dauern. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird nicht vor Ende April erwartet, das Hauptsacheverfahren könne sogar Jahre in Anspruch nehmen. „Das Signal der Gerichte ist angekommen“, sagt Sevecke.
Um die Zielzahl von 220 Flüchtlingen und Wohnungslosen dennoch zu erreichen, werde deshalb nun neues Planrecht geschaffen. Dies sei ohne Weiteres möglich, sagt der Amtsleiter. Gero Tuttlewski, Anwalt der Gegenseite, wollte das Vorhaben dagegen nicht bewerten. Zunächst müsse er die genaue Planung kennen.
Hendrikje Blandow-Schlegel, Vorsitzende des Vereins Flüchtlingshilfe Harvestehude, hält die Initiative der Bezirksverwaltung dagegen für den richtigen Weg: „Eine gute Entscheidung, den veralteten Bebauungsplan der Realität anzupassen.“ Dennoch dürfe die bauliche Diskussion nicht vom gesellschaftlichen Problem ablenken, wie auch Frank-Walter Döblitz (CDU), Vorsitzender des Eimsbüttler Stadtplanungsausschusses, anmerkt.
Er sieht den Verwaltungsvorstoß etwas kritischer: „Der nun eingeschlagene Weg ist nachvollziehbar, aber ich sehe politisch größeren Abstimmungsbedarf.“ Im Grundsatz seien sich Verwaltung und Politik zwar einig. Doch mehr als den Bezirk sieht der Christdemokrat den rot-grünen Senat in der Pflicht. Das städtische Unternehmen Fördern & Wohnen bezahlt für das Gebäude seit dem 1. Juli 2014 etwa 55.000 Euro an den Landesbetrieb Immobilienmanagement. Diese Zahlungen müssen trotz des Baustopps geleistet werden.