Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass auf dem Gelände des ehemaligen Recyclinghofes vorerst keine Flüchtlinge untergebracht werden. Eine Nutzung als Wohngebiet widerspreche dem Bebauungsplan.
Die geplante Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gelände des ehemaligen Recyclinghofes am Offakamp in Lokstedt ist vorerst geplatzt. Der Bezirk hatte ursprünglich geplant, rund 120 Asylbewerber für eine befristete Zeit auf dem Gelände unterzubringen. Dagegen war Widerspruch eingelegt worden. Nun entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gelände nicht zulässig sei, und bestätigte damit eine Entscheidung von Anfang Mai.
Damit wies das Gericht die Beschwerden des Bezirksamtes Eimsbüttel und des Betreibers der geplanten Wohnunterkunft zurück.
Eine Wohnunterkunft für Flüchtlinge widerspreche dem zugrunde liegenden Bebauungsplan Lokstedt 58, der das Gebiet als Gewerbegebiet ausweist, hieß es. Da der Boden auf dem Gelände durch Schadstoffe belastet und Gewerbeflächen zudem knapp seien, sei es nicht zulässig, dass Flüchtlinge auf dem Gelände am Offakamp wohnten – sei es auch nur für eine befristete Dauer von zwei Jahren, entschied das Gericht.